- Estafetten
-
Unter Estafetten, siehe auch Stafetten, versteht man in der Postgeschichte die Eilzustellung durch Postreiter, welche Briefe oder Waren für einen Absender in schnellster Gangart vom Aufgabe- zum Bestimmungsort entlang eines Postkurses brachten. Zur Beschleunigung fand auf festen Poststationen ein Reiter- und Pferdewechsel statt. Der Absender einer Estafettensendung musste sämtliche Kosten, mit Ausnahme des Zustellgeldes, bei der Absendung bezahlen. Konnten die Kosten von der absendenden Postanstalt nicht genau angeben werden, so musste ein angemessener Geldbetrag hinterlegt werden.
Für jede estafettenmäßigen Beförderung war das tarifmäßige Porto zu entrichten. Die Beförderung erfolgte zu Pferde oder mittelst eines Kariols. Das Höchstgewicht beträgt 20 Pfund. Für jede Depesche etc. war das tarifmäßige Porto und für jede Estafette außerdem eine Expeditionsgebühr von 15 Silbergroschen (Sgr). zu entrichten. Die Zahlung für ein Estafettenpferd erfolgte nach demselben Satze, welcher für ein Courierpferd feststeht. Für die Bestellung einer jeden mit Estafette eingehenden Sendung wurden am Bestimmungsorte 5 Sgr. erhoben. Eine Wertangabe war bei Estafettensendungen nicht zulässig.
Über die Estafettensendung erhielt der Absender einen Einlieferungsschein.
Noch 1871 wurde die Estafette in der Postordnung genannt. Ab 1872 wurden Sendungen, welche ausschließlich auf der Eisenbahn zu befördern waren, nicht mehr zur estafettenmäßigen Beförderung angenommen. Seit dem 1. Juli 1892 wurde die Estafette im Reichspostgebiet aufgehoben, nachdem sie durch die Eisenbahnen bereits an Bedeutung verloren hatte.
Wikimedia Foundation.