- Silbergroschen
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Silbergroschen (Abk. Sgr) hieß der in Preußen zwischen 1821 und 1873 geprägte Groschen, von dem 30 Stück à 12 Pfenni(n)g auf einen Taler im 14-Talerfuß gesetzlich festgelegt wurden. Vorher war der preußische Reichs-Taler in 24 Gute Groschen à 12 Pfennig unterteilt.
Man konnte sich 1820/21 in Preußen nicht durchringen, den Silbergroschen in 10 Pfennige zu unterteilen, obwohl 1812 schon Probemünzen zu 1, 2, 3 und 5 Pfennig sowie zu 1 Zehner hergestellt wurden, und von denen 10 Pfennig auf den Groschen (hier Zehner genannt) oder 300 Pfennig auf den Taler gingen.
Als dann Sachsen beim Abschluss der Dresdner Münzkonvention im Jahre 1838 den Übertritt vom Conventionstalerfuß zum preußischen 14-Talerfuß vollzog, führte es den Neu-Groschen (Ngr) à 10 Neu-Pfennig ein.
Fortan galt u. a. bis 1873
In Preußen: 1 Taler = 30 Silbergroschen = 360 Pfenni(n)g und
in Sachsen: 1 Taler = 30 Neu-Groschen = 300 Neu-Pfennig.
Sgr und Ngr waren Scheidemünzen in einer Kupfer-Silber-Legierung (Billon) mit unter 50% Silberanteil.
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