Europarechtsanpassungsgesetz Bau
- Europarechtsanpassungsgesetz Bau
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Basisdaten |
Titel: |
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien |
Kurztitel: |
Europarechtsanpassungsgesetz Bau |
Abkürzung: |
EAG Bau |
Art: |
Bundesgesetz |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: |
Verwaltungsrecht, Baurecht |
Datum des Gesetzes: |
24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359 |
Inkrafttreten am: |
20. Juli 2004 |
Inkrafttreten der
Neufassung am: |
{{{InkrafttretenNeufassung}}} |
GESTA: |
J017 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), im Langtitel „Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien”, vom 24. Juni 2004 hat als Artikelgesetz einige baurechtlich relevante Gesetze wie das Baugesetzbuch geändert.
Das EAG Bau diente der Umsetzung der „Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme” (Strategische Umweltprüfung bzw. Planumweltprüfung – PlanUP) sowie der „Richtlinie 2003/35/EG über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme”. Folge der Änderung des Baugesetzbuchs war insbesondere die Einführung der Umweltprüfung in der Bauleitplanung und damit eine grundlegende Änderung der Vorschriften über die Aufstellung der Bauleitpläne.
Literatur
Ronald Kunze, Hartmut Welters: "BauGB-Novelle 2004. Synopse und Änderungen im Überblick". Kissing 2004
Weblinks
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