- Evangelisch-Lutherische Kirchen
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Evangelisch-Lutherische Kirchen sind christliche Kirchen, deren Konfession sich auf die Bibel des Alten und Neuen Testaments und in Teilen auf die Dogmenbildung der Alten Kirche und auf die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche gründet, die im Zuge der Wittenberger Reformation von Martin Luther und anderen lutherischen Theologen, wie beispielsweise Philipp Melanchthon, verfasst wurden.
Die lutherischen Kirchen haben heute drei Hauptrichtungen, die sich in drei weltweiten Organisationen ausdrücken:
- Lutherischer Weltbund, gegründet 1947 mit 147 Mitgliedskirchen und ca. 66 Millionen Mitgliedern, zu dem u. a. die deutschen Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen und die Evangelical Lutheran Church in America gehören
- Internationaler Lutherischer Rat mit 30 Mitgliedskirchen und ca. 5 Millionen Mitgliedern, zu dem u. a. die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und die Lutheran Church – Missouri Synod gehören
- Konfessionelle Evangelische Lutherische Konferenz mit 19 Mitgliedskirchen, zu denen u. a. die Evangelisch-Lutherische Freikirche und die Evangelisch-Lutherische Wisconsin-Synode gehören
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnung
Die Bezeichnung Lutheraner war ursprünglich eine polemische Bezeichnung von römisch-katholischer Seite zur Identifizierung der Protestanten als Ketzer. Johannes Eck verwendete sie in seiner 1520 erschienenen Schrift adversus Lutheranos, et alios hostes Ecclesiae.
Erst später wurde der Begriff zur Selbstbezeichnung, um eine Abgrenzung sowohl zu den römischen Katholiken als auch zu den Evangelisch-Reformierten zu demonstrieren.
Ursprünglich war es das Hauptanliegen Luthers, die römische Kirche zu reformieren. Erst mit der Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis) von 1530 wurde deutlich, dass eine Reformation der Altgläubigen nicht möglich war.
Theologie
Bibel und Bekenntnisschriften
Die Bibel nimmt in der lutherischen Theologie den Rang „norma normans“ (normierende Norm) ein, während die lutherischen Bekenntnisschriften „norma normata“ (genormte Norm = von der Bibel genormte Norm) sind. Nach der Konkordienformel (FC) „Vom summarischen Begriff“ ist „Gottes Wort die einzige Richtschnur und Regel aller Lehre …, welchem keins Menschen Schriften gleich geachtet, sondern demselbigen alles unterworfen werden soll.“ Die Bekenntnisschriften haben dennoch eine sehr hohe Dignität, „weil (quia Bindung) sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegründet“ (FC: Vom summarischen Begriff) sind. Nach Ansicht freikirchlicher Lutheraner findet sich diese quia Bindung als Verhältnisbestimmung zwischen Schrift und Bekenntnis in Deutschland nur bei den konfessionell-lutherischen Freikirchen, wie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Die lutherischen Landeskirchen sähen die Bindung zwischen Schrift und Bekenntnis nicht als quia (weil), sondern als „quatinus“ (insofern) Bindung. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Positionen in Lehre und Leben der Kirchen.
Die Bekenntnisschriften (BSLK) sind:
- Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse
- Das Apostolikum
- Das Bekenntnis von Nicäa / Konstantinopel (325 / 381 n.Chr.)
- Das Athanasianum
- das Augsburger Bekenntnis (CA – Confessio Augustana)
- Die Verteidigungsschrift des Augsburger Bekenntnisses (Apologie der CA)
- Der Kleine Katechismus Martin Luthers
- Der Große Katechismus Martin Luthers
- Die Schmalkaldischen Artikel Martin Luthers
- die Konkordienformel (FC – Formula Concordiae)
Nicht alle lutherischen Kirchen haben die Konkordienformel in ihrem Bekenntnisstand. Daher wird zwischen konkordien-lutherischen und nicht konkordien-lutherischen Kirchen unterschieden.
Sola gratia, sola fide, sola scriptura, solus Christus
In vier lateinischen Formeln lassen sich die Grundgedanken der lutherischen Theologie ein wenig zusammenfassen:
- „sola gratia“: Errettung verdankt sich allein der Gnade bzw. Güte Gottes. Kein menschliches Handeln oder Streben oder noch so gute Werke können als ein Verdienst gegenüber Gott geltend gemacht werden. Das Heil bleibt in allen Phasen des Christseins immer ein Geschenk.
- „sola fide“: allein der Glaube als Vertrauen nicht auf sich selbst, sondern auf Jesus Christus lässt einen Menschen vor Gott als gerecht gelten.
- „sola scriptura“: die Bibel ist die einzige Grundlage für das theologische Urteilen oder Verurteilen. Sie wendet sich nicht gegen zeitgemäßes Reden, nicht gegen den kritischen Gebrauch der Vernunft, auch nicht gegen neue, aktuelle Bekenntnisse oder kirchliche Traditionen; sie soll diese auch nicht ersetzen (kein Biblizismus). Aber sie ist der Maßstab und die Norm. An ihr ist alle Predigt und kirchliche Lehre zu messen.
- „solus Christus“: allein der Person Jesu Christi, seinem Wirken und seiner Lehre gilt das Vertrauen für die Errettung.
Lutheraner lehnen die Marienverehrung, wie sie die römisch-katholische Kirche praktiziert, das Papsttum und die hierarchische Verfassung der Kirche als jure divino (nach göttlichem Recht d.h. unveränderbar) gegeben ab. In einigen lutherischen Kirchen ist das historische Bischofsamt in apostolischer Sukzession erhalten geblieben. Die heutigen Lutheraner lehnen den in den späten Schriften Martin Luthers zu Tage tretenden Antijudaismus ab.
Gottesdienst
Im evangelisch-lutherischen Gottesdienst sind Predigt und Abendmahlsfeier von zentraler Bedeutung. Neben der Predigt und der Feier des Heiligen Abendmahls gehören die Heilige Taufe und die Heilige Beichte zu den Gnadenmitteln dieser Konfession. Innerhalb der lutherischen Kirchen ist es jedoch umstritten, ob die Beichte als Sakrament gewertet werden kann, wie in der römisch-katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen.
Lutherische Kirchen spenden in der Regel die Kindertaufe, lehnen aber auch Taufen kurz vor der Konfirmation oder im Erwachsenenalter ausdrücklich nicht ab. Abendmahlsgottesdienste werden regelmäßig in der Form der Deutschen Messe gefeiert, die auf die Liturgiereform durch Martin Luther aus dem Jahr 1526 zurückgeht. Die Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl wird als Realpräsenz verstanden: Christi Leib und Blut werden unter Brot und Wein ausgeteilt und empfangen. Auch Kinder dürfen – zumindest innerhalb der VELKD – am Abendmahl teilnehmen (Kinderabendmahl). In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) dürfen Kinder bzw. Jugendliche dann am Heiligen Abendmahl teilnehmen, wenn sie vorher im lutherischen Abendmahlsverständnis unterwiesen wurden. Hier spricht die SELK von Frühkommunion. Konfirmation und Teilnahme am Heiligen Abendmahl (Frühkommunion) werden getrennt.
Organisation
Synode
Lutherische Kirchen sind synodal und episkopal organisiert. An der Spitze der Synode steht jeweils ein Synodalpräsident oder Präses. In Deutschland werden die lutherischen Landeskirchen von einem Bischof oder einer Bischöfin geleitet, der bzw. die über das Ordinationsrecht und die Lehraufsicht verfügt. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche wird ebenfalls von einem Bischof geleitet, der das Recht zur Ordination und die Lehraufsicht ausübt. Er ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland zuständig. Die Leitungsfunktion in der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) wird von einem Präses ausgeübt.
Rechtlicher Status
In Deutschland und in einigen skandinavischen Ländern haben lutherische Kirchen, in landeskirchlicher oder freikirchlicher Organisationsform, öffentlich-rechtlichen Status. Das Besondere der lutherischen Landeskirchen in Deutschland ist die Bindung zum Staat. Diese wird u. a. deutlich im Kirchensteuersystem (Einzug der Kirchensteuer durch das Finanzamt) und beispielsweise beim Austritt aus der Landeskirche. Der Austritt erfolgt beim Amtsgericht bzw. beim Standesamt. Die enge Bindung von Kirche und Staat ergibt sich aus der historischen Verbindung von „Thron und Altar“. Der Monarch war gleichzeitig Oberhaupt (summus episcopus) der evangelischen Landeskirche. Er bestimmte auch lange Zeit die Konfession seiner Untertanen (cuius regio, eius religio). Daher ist für Deutschland eine Trennung zwischen Landeskirche und Staat zu konstatieren, die deutlich anders geartet ist als etwa in Frankreich. Aufgrund der historischen Gegebenheiten bestehen in Staatskirchenverträgen geregelte Beziehungen zwischen Landeskirche und Staat.
Die Lutherischen Freikirchen haben öffentlich-rechtlichen Status, verzichten aber auf den Einzug von Kirchensteuern. Sie verstehen sich als Freiwilligkeitskirchen, das heißt ihre Kirchenmitglieder zahlen freiwillig ein Kirchgeld direkt an die Gemeinde. Diese leitet einen bestimmten Betrag an die Allgemeine Kirchenkasse weiter. Ebenso erfolgt ein Kirchenaustritt nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim Pfarramt in schriftlicher Form. Die Organisationsform als Freikirche hat keine theologische Qualität und erfährt auch keine Begründung aus derselben. Sie ist historisch gewachsen und wird heute als Existenzform bejaht.
In anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, ist sie aufgrund der strikteren Trennung von Kirche und Staat eine von diversen Kirchen.
VELKD
Gemeinsame Kirche und zugleich Dachverband der lutherischen Landeskirchen in Deutschland ist die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD). Die Gliedkirchen der VELKD sind Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), zu der auch die reformierten und die unierten Kirchen gehören. Eine gemeinsame Mitgliedschaft in EKD und VELKD ist allerdings nicht zwingend. Die lutherischen Landeskirchen haben aufgrund der Leuenberger Konkordie volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den reformierten und unierten Kirchen.
Lutherische Freikirchen
Eine Sonderform der lutherischen Kirchen bilden in Deutschland und in den Ländern, in denen eine Staatskirche existiert, die lutherischen Freikirchen (Bekenntniskirchen). Die lutherischen Freikirchen in Deutschland sind heute weitgehend in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammengeschlossen; daneben gibt es auch noch die Synode der Evangelisch-Lutherischen Freikirche, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden und die Dänische Kirche in Südschleswig. Obwohl es zwischen diesen Kirchen in vielen Fragen hinsichtlich Lehre, Verständnis der Tradition und Organisation Übereinstimmungen und in den weiteren Überzeugungen große Gemeinsamkeiten gibt, haben nicht alle lutherischen Freikirchen Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft erklärt. Eine solche Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft besteht zwischen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden. Einseitig aufgekündigt hat die Evangelisch-Lutherische Freikirche die Kirchengemeinschaft mit der SELK 1989. Zwischen den anderen lutherischen Freikirchen bestand auch in der Vergangenheit keine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft.
Die meisten lutherischen Freikirchen werden vielfach als konservativer angesehen. „Konservativ“ bedeutet hier jedoch vor allem, dass sie sehr stark an die lutherischen Bekenntnisse gebunden sind, die im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst sind. Durch diese Bindung lehnen sie jegliche Form des Unionismus (Kirchengemeinschaft zwischen konfessionsverschiedenen Kirchen) ab. Daher lehnen sie auch die Leuenberger Konkordie ab.
Weltweit sind die meisten lutherischen Bekenntniskirchen im Internationalen Lutherischen Rat zusammengeschlossen. Dieser Bund repräsentiert rund fünf Millionen lutherische Christen.
Differierende theologische Standpunkte zwischen VELKD und SELK
- Das heilige Abendmahl: Beide lutherischen Kirchen sehen das Abendmahl als Sakrament. Jedoch gibt es Unterschiede. Bei den Gliedkirchen der VELKD ist sowohl Wein als auch Traubensaft als Element zugelassen. Die SELK lehnt Traubensaft im Abendmahl als Element aus theologischen Erwägungen ab. Die VELKD hat volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit konfessionsverschiedenen Kirchen aufgrund der Leuenberger Konkordie oder bilateralen Vereinbarungen. Die SELK lehnt jeglichen Unionismus ab und fragt, wie zwei unterschiedliche Auffassungen vom Abendmahl dennoch zu Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft führen können (Beispiel Reformierte und Lutheraner).
- Das Amt der Kirche: Beide lutherische Kirchen haben Amtsträger. Sowohl in der VELKD als auch in der SELK gibt es Diskussionen um das geistliche Amt. Die Bischofskonferenz der VELKD hat mehrere Stellungnahmen herausgegeben, in denen sie festhält, dass das geistliche Amt aus dem Priestertum aller Getauften abzuleiten ist. Die SELK hingegen leitet das geistliche Amt nicht aus dem Priestertum aller Getauften ab, sondern aus bzw. unter dem Apostolat. Folglich dürfen in der SELK nur Ordinierte öffentlich predigen und die Sakramente verwalten. In der VELKD ist dies Vikaren und Predigern gestattet. Die VELKD ordiniert Frauen zum Pfarramt, die SELK nicht.
- Rechtfertigungslehre: Durch die gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre zwischen dem Lutherischen Weltbund und der römisch-katholischen Kirche am 31. Oktober 1999 in Augsburg haben sich auch hier die Positionen verschoben. Waren sich SELK und VELKD bisher in dieser Frage einig, ist diese Lehreinheit in Frage gestellt.
- Schriftlehre: So gibt es zwischen VELKD und SELK auch große Unterschiede in der Schriftlehre und der Hermeneutik.
- Bekenntnisbindung: Unterschiede zwischen beiden lutherischen Kirchenkörpern gibt es in der Bindung zwischen der Heiligen Schrift und den Lutherischen Bekenntnisschriften (siehe oben).
Ökumene
Die lutherischen Landeskirchen nehmen am Ökumenischen Rat der Kirchen Teil. In Deutschland arbeiten sowohl die lutherischen Landeskirchen als auch die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auch mit katholischen und orthodoxen Kirchen zusammen.
Aufgrund der Leuenberger Konkordie haben die Lutherischen Landeskirchen Kirchengemeinschaft mit anderen evangelischen Kirchen in Europa.
Zahlreiche Mitglieder Lutherischer Kirchen und Freikirchen arbeiten in der evangelikal ausgerichteten Evangelischen Allianz mit.
Siehe auch
Lutherische Kirchen
Kirchengeschichte
Lutherische Messe (lutherischer Gottesdienst)
Weblinks
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