- Evangelisch-lutherische Kirchen
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Evangelisch-lutherische Kirchen sind christliche Kirchen, deren Konfession sich auf die Bibel des Alten und Neuen Testaments und in Teilen auf die Dogmenbildung der Alten Kirche und auf die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche gründet, die im Zuge der Wittenberger Reformation von Martin Luther und anderen lutherischen Theologen, wie beispielsweise Philipp Melanchthon, verfasst wurden. Der lutherischen Konfessionsfamilie gehören etwa 74 Millionen Christen an.
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnung
Die Bezeichnung Lutheraner war ursprünglich eine polemische Bezeichnung von römisch-katholischer Seite zur Identifizierung der Protestanten als Ketzer. Johannes Eck verwendete sie in seiner 1520 erschienenen Schrift Adversus Lutheranos, et alios hostes Ecclesiae („Gegen die Lutheraner und andere Feinde der Kirche“).
Erst später wurde der Begriff zur Selbstbezeichnung, um eine Abgrenzung sowohl zu den Römisch-Katholischen als auch zu den Evangelisch-Reformierten zu demonstrieren.
Ursprünglich war es das Hauptanliegen Luthers, die römische Kirche zu reformieren. Erst mit der Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis) von 1530 wurde deutlich, dass eine Reformation der Altgläubigen nicht möglich war.
Etliche der lutherischen Kirchen nennen sich Evangelische Kirche A. B. nach dem Augsburger Bekenntnis.
Theologie
Bibel und Bekenntnisschriften
Die Bibel nimmt in der lutherischen Theologie den Rang „norma normans“ (normierende Norm) ein, während die lutherischen Bekenntnisschriften „norma normata“ (genormte Norm = von der Bibel genormte Norm) sind. Nach der Konkordienformel (FC) „Vom summarischen Begriff“ ist „Gottes Wort die einzige Richtschnur und Regel aller Lehre …, welchem keins Menschen Schriften gleich geachtet, sondern demselbigen alles unterworfen werden soll.“ Die Bekenntnisschriften haben dennoch eine sehr hohe Dignität, „weil (quia Bindung) sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegründet“ (FC: Vom summarischen Begriff) sind. Nach Ansicht freikirchlicher Lutheraner findet sich diese quia Bindung als Verhältnisbestimmung zwischen Schrift und Bekenntnis in Deutschland nur bei den altkonfessionell-lutherischen Kirchen, wie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Die lutherischen Landeskirchen sehen die Bindung zwischen Schrift und Bekenntnis nicht als quia (weil), sondern als „quatinus“ (insofern) Bindung. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Positionen in Lehre und Leben der Kirchen.
Die Bekenntnisschriften (BSLK) sind:
- Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse
- Das Apostolikum
- Das Bekenntnis von Nicäa / Konstantinopel (325 / 381 n.Chr.)
- Das Athanasianum
- das Augsburger Bekenntnis (CA – Confessio Augustana)
- Die Verteidigungsschrift des Augsburger Bekenntnisses (Apologie der CA)
- Der Kleine Katechismus Martin Luthers
- Der Große Katechismus Martin Luthers
- Die Schmalkaldischen Artikel Martin Luthers
- die Konkordienformel (FC – Formula Concordiae)
Nicht alle lutherischen Kirchen haben die Konkordienformel in ihrem Bekenntnisstand. Daher wird zwischen konkordien-lutherischen und nicht konkordien-lutherischen Kirchen unterschieden.
Sola gratia, sola fide, sola scriptura, solus Christus
In vier lateinischen Formeln lassen sich die Grundgedanken der lutherischen Theologie ein wenig zusammenfassen:
- „sola gratia“: Errettung verdankt sich allein der Gnade bzw. Güte Gottes. Kein menschliches Handeln oder Streben oder noch so gute Werke können als ein Verdienst gegenüber Gott geltend gemacht werden. Das Heil bleibt in allen Phasen des Christseins immer ein Geschenk.
- „sola fide“: allein der Glaube als Vertrauen nicht auf sich selbst, sondern auf Jesus Christus lässt einen Menschen vor Gott als gerecht gelten.
- „sola scriptura“: die Bibel ist die einzige Grundlage für das theologische Urteilen oder Verurteilen. Sie wendet sich nicht gegen zeitgemäßes Reden, nicht gegen den kritischen Gebrauch der Vernunft, auch nicht gegen neue, aktuelle Bekenntnisse oder kirchliche Traditionen; sie soll diese auch nicht ersetzen (kein Biblizismus). Aber sie ist der Maßstab und die Norm. An ihr ist alle Predigt und kirchliche Lehre zu messen.
- „solus Christus“: allein der Person Jesu Christi, seinem Wirken und seiner Lehre gilt das Vertrauen für die Errettung.
Lutheraner lehnen die Marienverehrung, wie sie die römisch-katholische Kirche praktiziert, das Papsttum und die hierarchische Verfassung der Kirche als jure divino (nach göttlichem Recht d.h. unveränderbar) gegeben ab. In einigen lutherischen Kirchen ist das historische Bischofsamt in apostolischer Sukzession erhalten geblieben. Die heutigen Lutheraner lehnen den insbesondere in Luthers späten Schriften zu Tage tretenden Antijudaismus ab.
Liturgie und Gottesdienst
Im evangelisch-lutherischen Gottesdienst sind Predigt und Abendmahlsfeier von zentraler Bedeutung. Neben der Predigt und der Feier des Heiligen Abendmahls gehören die Heilige Taufe und die Heilige Beichte zu den Gnadenmitteln dieser Konfession. Innerhalb der lutherischen Kirchen ist es jedoch umstritten, ob die Beichte als Sakrament gewertet werden kann, wie in der römisch-katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen.
Lutherische Kirchen spenden in der Regel die Kindertaufe, lehnen aber auch Taufen kurz vor der Konfirmation oder im Erwachsenenalter ausdrücklich nicht ab. Abendmahlsgottesdienste werden regelmäßig in der Form der Deutschen Messe gefeiert, die auf die Liturgiereform durch Martin Luther aus dem Jahr 1526 zurückgeht. Die Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl wird als Realpräsenz verstanden: Christi Leib und Blut werden unter Brot und Wein ausgeteilt und empfangen. Auch Kinder dürfen – zumindest innerhalb der VELKD und auch in der evangelischen Kirche A.B. in Österreich – am Abendmahl teilnehmen (Kinderabendmahl). In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) dürfen Kinder bzw. Jugendliche dann am Heiligen Abendmahl teilnehmen, wenn sie vorher im lutherischen Abendmahlsverständnis unterwiesen wurden. Hier spricht die SELK von Frühkommunion. Konfirmation und Teilnahme am Heiligen Abendmahl (Frühkommunion) werden getrennt.
Organisation
Hauptrichtungen
Die lutherischen Kirchen haben heute drei Hauptrichtungen, die sich in drei weltweiten Organisationen ausdrücken:
- Lutherischer Weltbund, gegründet 1947 mit 147 Mitgliedskirchen und ca. 70 Millionen Gemeindegliedern, zu dem u. a. die deutschen Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen und die Evangelical Lutheran Church in America gehören
- Internationaler Lutherischer Rat mit 30 Mitgliedskirchen und ca. 3,3 Millionen Gemeindegliedern, zu dem u. a. die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und die Lutheran Church – Missouri Synod gehören
- Konfessionelle Evangelisch-Lutherische Konferenz mit 24 Mitgliedskirchen und ca. 500.000 Gemeindegliedern, zu der u. a. die Evangelisch-Lutherische Freikirche und die Evangelisch-Lutherische Wisconsin-Synode gehören
Lutherische Kirchen altkonfessioneller Prägung
Eine Sonderform der lutherischen Kirchen bilden in Deutschland und in den Ländern, in denen eine Staatskirche existiert, die lutherischen Kirchen altkonfessioneller Prägung (Bekenntniskirchen).
Die meisten lutherischen Kirchen altkonfessioneller Prägung werden vielfach als konservativer angesehen. „Konservativ“ bedeutet hier vor allem, dass sie sehr stark an die lutherischen Bekenntnisse gebunden sind, die im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst sind. Durch diese Bindung lehnen sie jegliche Form des Unionismus (Kirchengemeinschaft verschiedener Konfessionen) und damit auch die Leuenberger Konkordie ab.
Weltweit sind die meisten lutherischen Bekenntniskirchen im Internationalen Lutherischen Rat zusammengeschlossen. Dieser Bund repräsentiert rund 3,3 Millionen lutherische Christen.
Synode
Lutherische Kirchen sind in den meisten Fällen synodal und episkopal organisiert. An der Spitze der Synode steht jeweils ein Synodalpräsident oder Präses. In Deutschland oder Österreich werden die lutherischen Landeskirchen von einem Bischof oder einer Bischöfin geleitet, der bzw. die über das Ordinationsrecht und die Lehraufsicht verfügt. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche wird ebenfalls von einem Bischof geleitet, der das Recht zur Ordination und die Lehraufsicht ausübt. Er ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland zuständig. Die Leitungsfunktion in der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) wird von einem Präses ausgeübt. Die Dänische Kirche in Südschleswig wird von einem Propst geleitet und ist (anders als die Dänische Volkskirche) synodal verfasst.[1][2]
Ökumene
Die lutherischen Landeskirchen nehmen am Ökumenischen Rat der Kirchen Teil. Zahlreiche Mitglieder der lutherischen Konfessionsfamilie arbeiten in der evangelikal ausgerichteten Evangelischen Allianz mit.
Rechtlicher Status
In Deutschland und in einigen skandinavischen Ländern haben lutherische Kirchen, in landeskirchlicher oder staatsunabhänigiger Organisationsform, öffentlich-rechtlichen Status.
In anderen Ländern, zum Beispiel Österreich, der Schweiz und den USA, ist die lutherische Kirche aufgrund der strikteren Trennung von Kirche und Staat eine von diversen Kirchen.
Nationales
Deutschland
Das Besondere der lutherischen Landeskirchen in Deutschland ist die Bindung zum Staat. Diese wird u. a. deutlich im Kirchensteuersystem (Einzug der Kirchensteuer durch das Finanzamt) und beispielsweise beim Austritt aus der Landeskirche. Der Austritt erfolgt beim Amtsgericht bzw. beim Standesamt. Die enge Bindung von Kirche und Staat ergibt sich aus der historischen Verbindung von „Thron und Altar“. Der Monarch war gleichzeitig Oberhaupt (summus episcopus) der evangelischen Landeskirche. Er bestimmte auch lange Zeit die Konfession seiner Untertanen (cuius regio, eius religio). Daher ist für Deutschland eine Trennung zwischen Landeskirche und Staat zu konstatieren, die deutlich anders geartet ist als etwa in Frankreich. Aufgrund der historischen Gegebenheiten bestehen in Staatskirchenverträgen geregelte Beziehungen zwischen Landeskirche und Staat.
Gemeinsame Kirche und zugleich Dachverband der lutherischen Landeskirchen in Deutschland ist die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD). Die Gliedkirchen der VELKD sind Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), zu der auch die reformierten und die unierten Kirchen gehören. Eine gemeinsame Mitgliedschaft in EKD und VELKD ist allerdings nicht zwingend. Die lutherischen Landeskirchen haben aufgrund der Leuenberger Konkordie volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den reformierten, unierten und methodistischen Kirchen.
Die Lutherischen Kirchen altkonfessioneller Prägung haben öffentlich-rechtlichen Status, verzichten aber auf den Einzug von Kirchensteuern. Ihre Kirchenmitglieder zahlen freiwillig ein Kirchgeld direkt an die Gemeinde. Diese leitet einen bestimmten Betrag an die Allgemeine Kirchenkasse weiter. Ebenso erfolgt ein Kirchenaustritt nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim Pfarramt in schriftlicher Form. Die meisten dieser lutherischen Kirchen in Deutschland sind heute in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammengeschlossen; daneben gibt es noch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden und die Evangelisch-Lutherische Freikirche. Obwohl es zwischen diesen Kirchen in vielen Fragen hinsichtlich Lehre, Verständnis der Tradition und Organisation Übereinstimmungen und in den weiteren Überzeugungen große Gemeinsamkeiten gibt, haben nicht alle konfessionell lutherischen Kirchen volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft festgestellt. Eine solche Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft besteht zwischen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden. Die Evangelisch-Lutherische Freikirche kündigte die Kirchengemeinschaft mit der SELK 1989 auf. Zwischen den anderen lutherischen Freikirchen bestand auch in der Vergangenheit keine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft.
Die ebenfalls lutherische Dänische Kirche in Südschleswig, die die dänische Volksgruppe im Norden Schleswig-Holsteins kirchlich betreut, hat als Freikirche die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.[3]
In Deutschland arbeiten sowohl die lutherischen Landeskirchen als auch die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auch mit katholischen und orthodoxen Kirchen zusammen.
Aufgrund der Leuenberger Konkordie haben die lutherischen Landeskirchen Kirchengemeinschaft mit anderen evangelischen Kirchen in Europa.
Differierende theologische Standpunkte zwischen VELKD und SELK
- Das heilige Abendmahl: Beide lutherischen Kirchen sehen das Abendmahl als Sakrament. Jedoch gibt es Unterschiede. Bei den Gliedkirchen der VELKD sind sowohl Wein als auch Traubensaft als Element zugelassen. Die SELK lehnt Traubensaft im Abendmahl als Element aus theologischen Erwägungen ab. Die VELKD hat volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit konfessionsverschiedenen Kirchen aufgrund der Leuenberger Konkordie oder bilateralen Vereinbarungen. Die SELK lehnt jeglichen Unionismus ab und fragt, wie zwei unterschiedliche Auffassungen vom Abendmahl dennoch zu Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft führen können (Beispiel Reformierte und Lutheraner).
- Das Amt der Kirche: Beide lutherische Kirchen haben Amtsträger. Sowohl in der VELKD als auch in der SELK gibt es Diskussionen um das geistliche Amt. Die Bischofskonferenz der VELKD hat mehrere Stellungnahmen herausgegeben, in denen sie festhält, dass das geistliche Amt aus dem Priestertum aller Getauften abzuleiten ist. Die SELK hingegen leitet das geistliche Amt nicht aus dem Priestertum aller Getauften ab, sondern aus bzw. unter dem Apostolat. Folglich dürfen in der SELK nur Ordinierte öffentlich predigen und die Sakramente verwalten. In der VELKD ist dies Vikaren und Predigern gestattet. Die VELKD ordiniert Frauen zum Pfarramt, die SELK nicht.
- Rechtfertigungslehre: Durch die gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre zwischen dem Lutherischen Weltbund und der römisch-katholischen Kirche am 31. Oktober 1999 in Augsburg haben sich auch hier die Positionen verschoben. Waren sich SELK und VELKD bisher in dieser Frage einig, ist diese Lehreinheit in Frage gestellt.
- Schriftlehre: So gibt es zwischen VELKD und SELK auch große Unterschiede in der Schriftlehre und der Hermeneutik.
- Bekenntnisbindung: Unterschiede zwischen beiden lutherischen Kirchenkörpern gibt es in der Bindung zwischen der Heiligen Schrift und den Lutherischen Bekenntnisschriften (siehe oben).
Österreich
Die lutherische Kirche Österreichs nennt sich Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses (A. B.) in Österreich. Das grenzt sie von der Evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses in Österreich (reformierte Kirche, Helvetisches Bekenntnis nach Zwingli) ab; beide Kirchen sind verbunden zur Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich, mit einer gemeinsamen Generalsynode. Den Lutheranern (1555 reichsrechtliche Anerkennung des Augsburger Bekenntnisses) – wie auch den Reformierten – ist seit dem Toleranzpatent von 1781 freie Religionsausübung gestattet, und seit dem Protestantengesetz 1961 sind sie eine Anerkannte Religion (so die heutige rechtliche Formulierung, heute herrscht in Österreich vollständige Religionsfreiheit). Religionsunterricht etwa halten die Lutheraner und Reformierten meist gemeinsam ab.
Zentrale Organe der lutherischen Kirche sind die Synode als theologische, der Oberkirchenrat als organisatorische und der Bischof (für sechs Jahren gewählt) als geistliche Leitung. Gegliedert ist die Kirchengemeinschaft in sieben Diözesen, die Superintendenturen. Insgesamt gibt es etwa 200 evangelisch-lutherische Gemeinden (Pfarren) in Österreich.
Siehe auch
Kirchengeschichte:
Lutherische Messe (lutherischer Gottesdienst):
Weblinks
Commons: Lutheranism – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Videotrailer Lutherische Messe
- Kurze Organisationsgeschichte Lutheraner USA
- Kommunikationsausschuss Lutherischer Minderheitskirchen in Europa (KALME)
Einzelnachweise
- ↑ Sydslesvigs synodekirke kan lære folkekirken noget. Kristeligt Dagblad, abgerufen am 24. Juli 2010.
- ↑ Die Kirche der nationalen Minderheiten. Grenzlandportal, abgerufen am 24. Juli 2010.
- ↑ Minderheitenbericht der Landesregierung 2007, S. 47
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