- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
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Karte Basisdaten Fläche: ? km² Leitende Geistliche: Landesbischöfin
Dr. Margot KäßmannMitgliedschaft: EKD, VELKD,
Konf.ev.Ki.Nds,
LWB, ÖRKSprengel: 6 Kirchenkreise: 57 Kirchengemeinden: 1.366 Gemeindeglieder: 3.034.000 (30. Juni 2007[1] Anteil an der
Gesamtbevölkerung:ca. 52 % Offizielle Website: www.evlka.de Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Hannover. Die Kirche hat 3.034.000 Gemeindeglieder (Stand: Juni 2007) in 1.366 Kirchengemeinden und ist damit aufgrund ihrer Gemeindegliederzahl die größte Landeskirche Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD, Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), des Ökumenischen Rates der Kirchen und des Lutherischen Weltbundes. Ferner gehört sie zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Hauptkirche der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist die Marktkirche in Hannover.
Die Landeskirche unterhält in Loccum (Ortsteil der Stadt Rehburg-Loccum) eine Evangelische Akademie und ein Predigerseminar, das im ehemaligen Kloster Loccum beheimatet ist.
Die oberste kirchliche Behörde der Landeskirche ist das Landeskirchenamt, das im Jahr 2007 das Grundzertifikat zum Audit berufundfamilie vom Bundesfamilienministerium erhielt und damit zu den familienfreundlichen Unternehmen und Institutionen Deutschlands gehört.
Inhaltsverzeichnis
Gebiet der Landeskirche
Das Gebiet der "Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers" umfasst das ehemalige Land Hannover bzw. die preußische Provinz Hannover, die bis 1945 bestand und dann Bestandteil des Bundeslandes Niedersachsen wurde. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 und durch Bildung der Stadt Salzgitter 1942 (Gebietsaustausch zwischen den Ländern Hannover und Braunschweig) waren die Gebiete des Landes Hannover geringfügig verändert worden. Die Kirchengrenzen wurden seinerzeit jedoch meist nicht verändert. Daher umfasst die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers auf die heutige Verwaltungsgliederung der Bundesländer bezogen folgende Gebiete:
- das Bundesland Niedersachsen mit Ausnahme folgender Stadt- und Landkreise:
- vom ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig die Stadt Salzgitter sowie Teile der Städte Braunschweig und Wolfsburg und der Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine und Wolfenbüttel
- vom ehemaligen Regierungsbezirk Hannover Teile der Region Hannover sowie der Landkreise Diepholz, Hildesheim, Holzminden, Nienburg und Schaumburg
- vom ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg Teile der Landkreise Cuxhaven, Harburg, Osterholz und Verden, hier Teile der Stadt Achim (Weser)
- vom ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems die kreisfreien Städte Oldenburg (Oldb.), Delmenhorst und Wilhelmshaven, die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch sowie Teile der Landkreise Friesland, Leer, Oldenburg, Osnabrück und Vechta.
- vom Bundesland Bremen die Stadt Bremerhaven (mit Ausnahme der "Vereinigten Evangelisch-Protestantischen Gemeinde zur Bürgermeister Smidt-Gedächtniskirche")
- vom Bundesland Hamburg die Insel Neuwerk und die Gemeinde Hamburg-Cranz
- vom Bundesland Hessen die Gemeinde Nieste
- vom Bundesland Nordrhein-Westfalen Teile der Gemeinde Borgholzhausen
Geschichte
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Hannover verbunden, das sich im 19. Jahrhundert aus folgenden Staaten und Gebieten zusammensetzte:
- Fürstentum Lüneburg
- Fürstentum Calenberg (aus dem später das Kurfürstentum Hannover hervorging)
- Fürstentum Grubenhagen
- Land Hadeln und Amt Neuhaus (beide zu Sachsen-Lauenburg gehörig)
- Grafschaften Diepholz, Hoya, Lingen, Bentheim, Ostfriesland und Hohnstein
- Herrschaften Spiegelberg und Plesse
- Freie Reichsstadt Goslar
- Geistliche Territorien der Stifte Bremen, Verden, Hildesheim, Münster und Osnabrück, das Eichsfeld (zum Bistum Mainz gehörig) und der Reichsabtei Loccum
In nahezu allen Teilen wurde ab 1527 die Reformation meist nach lutherischem Vorbild eingeführt; besondere Bedeutung kommt dabei dem Wittenberger Reformator Johannes Bugenhagen zu, von dem die erste Kirchenordnung in den welfischen Landen stammte. Lediglich die geistlichen Territorien Hildesheim, Münster, Osnabrück-Land und das Eichsfeld blieben katholisch. Weiterhin existierten einige reformierte Gemeinden.
1692 entstand das Kurfürstentum Hannover, das erhebliche Gebiete hinzugewinnen konnte. Erneute Gebietserweiterungen erfolgten 1815 als Hannover zum Königreich erhoben wurde, u.a. Ostfriesland, Grafschaften Lingen und Bentheim, Herrschaft Plesse und Stifter Osnabrück und Hildesheim. Mit den erheblichen Gebietszuwächsen gab es innerhalb des Königreichs Hannover nunmehr eine Landeskirche, die sowohl lutherische als auch reformierte Gemeinden hatte, deren Oberhaupt der König von Hannover als "summus episcopus" war. Die Kirche gliederte sich in 5 relativ selbständige Konsistorialbezirke: Hannover, Stade, Aurich, Osnabrück und Otterndorf.
1866 wurde in Hannover ein "Landeskonsistorium" errichtet, doch blieben die 5 Provinzialkonsistorien zunächst noch bestehen. Einen Tag nach der Errichtung des Landeskonsistoriums in Hannover wurde das Königreich Hannover von Preußen annektiert und in eine Provinz umgewandelt. Die Kirche blieb jedoch selbständig, d.h. sie wurde nicht in die 1817 gegründete unierte "Evangelische Landeskirche von Preußen" eingegliedert. 1885 bzw. 1903 wurden 4 der 5 Landeskonsistorien aufgelöst. Lediglich Aurich blieb als paritätisch (lutherisch und reformiert) besetztes Provinzkonsistorium bestehen. Es war nämlich ab 1882 oberste Kirchenbehörde aller reformierten Gemeinden der Provinz Hannover geworden, aus dem die heutige Evangelisch-reformierte Kirche - Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland hervorging. Das Konsistorium Aurich war darüber hinaus jedoch weiterhin auch für die lutherischen Gemeinden im Nordwesten der Provinz Hannover zuständig. Dies wurde so fortgeführt bis nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Erst 1922 wurde das paritätisch besetzte Konsistorium Aurich in ein reformiertes Konsistorium umgewandelt.
In preußischer Zeit war der König von Preußen Oberhaupt der Landeskirche Hannovers. Geistlicher Leiter waren in jener Zeit acht (ab 1902 vier) Generalsuperintendenten. Mitte des 19. Jahrhunderts amtierte unter den zahlreichen Namen über viele Jahre Gerhard Uhlhorn. Die Namen der letzten Generalsuperintendenten der Provinz Hannover sind:
- in Aurich: Hans Süßmann (1902 bis 1925),
- in Hannover: Carl Schuster (1884 bis 1905), Friedrich Ludwig Möller (1905 bis 1925),
- in Hildesheim: Theodor Hoppe (1903 bis 1925)
- in Stade: Johannes Remmers (1904 bis 1913), Johannes Schwerdtmann (1913 bis 1922) und August Marahrens (1924 bis 1925, seit 1922 vertretungsweise))
Nach Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments wurde das Land Hannover Freistaat. Die Provinzialkirche Hannovers wurde selbständige Landeskirche und erhielt 1922 eine Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche nunmehr der Landesbischof. Ferner wurde ein Landeskirchentag (ab 1946 Landessynode) eingeführt. Aus dem Landeskonsistorium in Hannover wurde das Landeskirchenamt. Bis zur Einsetzung des 1. Landesbischofs 1925 fungierten zunächst „die mit der vorläufigen Wahrnehmung des landesherrlichen Kirchenregiments beauftragten Staatsminister“, ab 1921 dann die Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover als Oberhaupt der Kirche.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). 1971 bildete sie mit den anderen evangelischen Kirchen Niedersachsens die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Seit 1976 gehören die ehemals braunschweigischen Gemeinden Lunsen und Thedinghausen nach fast 300 Jahren zur Landeskirche Hannover. Die Gemeinden waren 1679 von der bremischen Kirche an die braunschweigische Kirche gekommen.
Im Jahr 1977 wurde die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche aus vier bestehenden Landeskirchen neu gegründet. Im Rahmen dieser Fusion schloss sich der Kirchenkreis Harburg, der auf Hamburger Stadtgebiet liegt, der neu gegründeten Kirche an. Zugleich trennten sich die Gemeinden von Cuxhaven, die bisher zur in der Fusion aufgehenden Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate gehörte, von ihrer Landeskirche und gliederte sich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers an. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.
Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover
- 1866 - 1883: Carl Lichtenberg
- 1885 - 1893: Otto Mejer
- 1894 - 1903: Bodo Voigts
- 1903 - 1911: Heinrich Franz Chalybäus
- 1910 - 1911: Wilhelm Heinichen
- 1912 - 1920: Hermann Steinmetz
- 1921 - 1924: Ernst Lohmann
Die geistliche Leitung der Kirche
An der Spitze der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers steht der Landesbischof, der von der Synode gewählt wird. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand.
Landesbischöfe und Landesbischöfinnen
- 1925 - 1947: Dr. August Marahrens
- 1947 - 1971: Dr. Johannes Lilje
- 1971 - 1988: Dr. Eduard Lohse
- 1988 - 1999: D. Horst Hirschler
- 1999 - heute: Dr. Margot Käßmann
Landessynode
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden alle sechs Jahre in Wahlkreisen gewählt. Wahlberechtigt sind dabei die Mitglieder der Kirchen- und Kapellenvorstände, die Mitglieder der Kirchenkreistage und die Pastoren. Vorsitzender der Synode ist der "Präsident der Synode", derzeit Jürgen Schneider aus Hermannsburg (LVK). Die Synode tagt etwa zweimal im Jahr. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. In der übrigen Zeit übernimmt der "Landessynodalausschuss" die ständige Vertretung der Synode wahr.
Die Synode hat daneben noch eine Reihe anderer Ausschüsse. Die Sitze in den Ausschüssen und die Ausschussvorsitze werden aufgrund der Stärke der beiden kirchenpolitischen Gruppen (entsprechen Fraktionen im politischen Bereich) verteilt. Zum einen gibt es dort die (moderat) konservativen Synodalen, die sich unter dem Dach der Lebendigen Volkskirche (LVK) zusammengefunden haben und die eher (links-)liberale Fraktion der Gruppe Offene Kirche (GOK). Letztere entstand als erste kirchenpolitische Gruppierung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers im Jahr 1969. Die LVK folgte einige Jahre später.
Beide Gruppen tagen mehrfach im Jahr und sind durch ihre Existenz Garant für die Effizienz der parlamentarischen Arbeit. Zunächst war die LVK in den siebziger Jahren etwas stärker als die GOK in der Synode vertreten. Seit der 22. Landessynode stellt die GOK eine Mehrheit der Synodalen. Im Zuge der Perspektivbeschlüsse der Landeskirche hatte die 23. Landessynode beschlossen mit der Neuwahl der Landessynode im Herbst 2007 die Zahl der Synodalen um 25 Prozent auf 75 Mitglieder zu reduzieren. Im Februar 2008 konstituierte sich die 24. Landessynode neu für die Legislaturperiode 2008 bis 2014. Dabei entschieden sich 45 der 75 Synodalen für eine Mitarbeit in der GOK, 30 für eine Mitgliedschaft in der LVK. Bis 2010 (und bis zur Neuwahl des Kirchensenats, die immer zur Halbzeit der Amtszeit der Landessynode erfolgt) gehören zusätzlich zwei als Mitglieder der Landessynode gewählte Mitglieder des Kirchensenats der Landessynode überhängend an. Als Präsident der Landessynode wurde auf der ersten Tagung für drei Jahre Jürgen Schneider im Amt bestätigt.
Landessynodalausschuss
Die Rechte der Synode nimmt zwischen den in der Regel zwei Tagungen im Jahr der sieben Mitglieder umfassende Landessynodalausschuss (LSA) als eigenes kirchenleitendes Organ wahr. Ihm sind darüber hinaus eigene Zustimmungsrechte im Bereich der Finanzwirtschaft und der Rechtsetzung übertragen, so dass das synodale Mitwirken an der gemeinsamen Kirchenleitung kontinuierlich gewährleistet ist. Zum Abschluss der I. Tagung der Landessynode wurde am 23. Februar 2008 der Landessynodalausschuss für eine sechsjährige Amtszeit neu gewählt. In diesem siebenköpfigen Leitungsgremium stellt die GOK Gruppe Offene Kirche vier und die LVK Gruppe Lebendige Volkskirche drei Mitglieder:
Ordinierte Mitglieder des LSA: Propst Wolf Dietrich von Nordheim - Uelzen (Vorsitzender/GOK), Superintendent Michael Thiel – Gifhorn (stellvertretender Vorsitzender/LVK), Pastorin Susanne Briese-Köhler – Wunstorf (GOK).
Nichtordinierte Mitglieder des LSA: Gunda-Marie Meyer – Adelebsen (LVK), Angelus Müller – Basdahl (LVK), Antje Stoffregen – Lüneburg (GOK), Jörn Surborg – Wolfsburg (GOK).
Verwaltung der Landeskirche
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat seinen bzw. ihren Amtssitz in Hannover. Oberste innerkirchliche Behörde ist das Landeskirchenamt, dem ein Präsident (von 1984 bis 2008 Eckhart von Vietinghoff, ab 1. Mai 2008: Burkhard Guntau) vorsteht. Der Landesbischof ist Vorsitzender des Kollegiums im Landeskirchenamt (quasi die "Regierung" der Landeskirche), dem neben dem Landesbischof, der Präsident des Landeskirchenamts, der geistliche Vizepräsident, der juristische Vizepräsident sowie die theologischen und juristischen Oberlandeskirchenräte angehören. Weiteres wichtiges Organ ist der Kirchensenat, dem der Landesbischof, der Vorsitzende des Landessynodalausschusses, drei weiteren Landessynodalen, ein Landessuperintendent, der Präsident des Landeskirchenamtes mit einem weiteren Vertreter des Landeskirchenamtes und fünf weiteren Gliedern der Landeskirche angehören. Ferner gibt es den Bischofsrat, dem der Landesbischof und die Landessuperintendenten ("Regionalbischöfe") angehören.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Kirchenvorstehern" und den Pastoren. Die Kirchenvorsteher werden alle sechs Jahre unmittelbar von den Gemeindegliedern gewählt. Die letzte Kirchenvorstandswahl erfolgte im März 2006.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent (in zwei Kirchenkreisen mit dem Titel Propst) steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Organe den Kirchenkreistag, mit Kirchenkreistagsvorstand und den Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder des Kirchenkreistags werden von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden zum Ende des ersten Amtsjahres i. d. R. auf sechs Jahre bestimmt. Die Verwaltung der Kirchenkreise und ihrer Kirchengemeinden erfolgt im Kirchenkreisamt, geleitet durch den Kirchenkreisamtsleiter. Die Kirchenkreisämter sind teilweise für mehrere Kirchenkreise zuständig. Die Synode hat 2005 beschlossen, die Anzahl der Kirchenkreisämter zu halbieren. Derzeit gibt es etwa 40, in Zukunft soll dies auf max. 21 zurückgefahren werden. Dies wird zu einer Zentralisierung der Aufgaben führen.
Die Kirchenkreise sind zu Sprengeln (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) zusammengefasst, mit einem "Landessuperintendenten" an der Spitze. Der Landessuperintendent wird durch den Ephoralkonvent unterstützt. Dem Ephoralkonvent gehören alle Superintendenten des Sprengels an. Im Gegensatz zu Kirchengemeinde und Kirchenkreis hat der Sprengel keinen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist keine eigene juristische Person, kann somit auch kein eigenes Eigentum haben oder Personal beschäftigen. Personen, die für den Sprengel arbeiten, sind unmittelbar bei der Landeskirche beschäftigt.
Bis zum 30. Juni 2007 gab es acht Sprengel. Die Anzahl wurde am 1. Juli 2007 auf sechs reduziert; dabei wurde der Sprengel Calenberg-Hoya aufgelöst, die Sprengel Hildesheim und Göttingen zusammengefasst und mehrere Kirchenkreise anderen Sprengeln zugeordnet.
Sprengel mit ihren Kirchenkreisen
- Hannover
- Burgdorf
- Burgwedel-Langenhagen (Sitz Langenhagen)
- Grafschaft Schaumburg (Sitz Rinteln)
- Laatzen-Springe (Sitz Pattensen)
- Neustadt-Wunstorf (Sitz Neustadt)
- Nienburg
- Ronnenberg
- Stadtkirchenverband Hannover
- Stolzenau-Loccum (Sitz Stolzenau)
- Hildesheim-Göttingen
- Alfeld
- Clausthal-Zellerfeld
- Göttingen
- Hameln-Pyrmont (Sitz Hameln)
- Herzberg
- Hildesheimer Land (Sitz Elze)
- Hildesheim-Sarstedt (Sitz Hildesheim)
- Holzminden-Bodenwerder (Sitz Holzminden)
- Leine-Solling (Sitz Northeim)
- Münden
- Osterode
- Peine
- Lüneburg
- Bleckede
- Celle
- Gifhorn
- Hittfeld
- Lüchow-Dannenberg
- Lüneburg
- Soltau
- Uelzen
- Walsrode
- Winsen (Luhe)
- Wittingen
- Wolfsburg
- Osnabrück
- Bramsche
- Georgsmarienhütte
- Grafschaft Diepholz (Sitz Diepholz)
- Melle
- Osnabrück
- Syke-Hoya (Sitz Syke)
- Ostfriesland (Sitz Aurich)
- Aurich
- Emden
- Emsland-Bentheim (Sitz Meppen)
- Harlingerland (Sitz Esens)
- Leer
- Norden
- Rhauderfehn (Sitz Westrhauderfehn)
- Stade
- Cuxhaven
- Bremerhaven
- Bremervörde
- Buxtehude
- Land Hadeln (Sitz Cadenberge)
- Osterholz-Scharmbeck
- Rotenburg (Wümme)
- Stade
- Verden (Aller)
- Wesermünde-Nord (Sitz Dorum)
- Wesermünde-Süd (Sitz Beverstedt)
Kirchengemeinden
Die 57 Kirchenkreise sind in 1.371 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Andererseits wurden im ländlichen Raum kleinere Kirchengemeinden zu größeren Gemeinden zusammengeschlossen.
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers singen bzw. sangen in den letzten Jahrhunderten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
- Christliches Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden im Fürstenthum Osnabrück, 1780, damals noch unter dem Titel "Christliches Gesangbuch für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden im Hochstift Osnabrück"
- Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden der Stadt Osnabrück, Osnabrück, Anfang des 19. Jahrhunderts
- Gesang-Buch für die evangelischen Gemeinden im Fürstenthume Hildesheim nebst einem Gebet-Buche zur Kirchen- und Haus-Andacht; Mit Königlich Großbritannisch-Hannoverschem allergnädigsten Privilegio, 1792, erweiterte Auflage 1816
- Ostfriesisches Kirchen-Gesangbuch in einer Auswahl der besten älteren geistlichen Lieder, Aurich, eingeführt im September 1825
- Gesangbuch für die Herzogthümer Bremen und Verden zum Gebrauch bei dem öffentlichen Gottesdienste und bei der Privatandacht, Stade, um 1800
- Hannoversches Kirchen-Gesangbuch nebst einem Anhange, Gebetbuche und den Episteln. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Befehl herausgegeben. Mit Königlichem Allergnädigsten Privilegio, Hannover, um 1800
- Lüneburgisches Kirchen-Gesang-Buch nebst einem Gebetbuche mit Königlich allergnädigstem Privilegio, Lüneburg, vor 1850
- Hannoversches evangelisch-lutherisches Gesangbuch, Hermannsburg, 1883
- Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen Niedersachsens, Hannover, Hannover, 1952
- Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994 (aktuell gültiges Gesangbuch)
- Dor kummt een Schipp - Gesangbuch in plattdeutscher Sprache für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen, erschienen 1991
Mission
Als gemeinsame Einrichtung der ev.-luth. Landeskirchen Hannovers , Braunschweigs und Schaumburg-Lippes pflegt das 1977 gegründete Evangelisch-lutherische Missionswerk in Niedersachsen (ELM) die Beziehungen zu den überseeischen Partnerkirchen der hannoverschen Landeskirche. Sitz des ELM ist Hermannsburg in der Südheide. Seit 2003 ist Pfarrerin Martina Helmer-Pham Xuan Direktorin des Missionswerkes.
Siehe auch
Literatur
- Heinrich Grosse, Hans Otte, Joachim Perels: Bewahren ohne Bekennen? Die hannoversche Landeskirche im Nationalsozialismus, Hannover 1996
- Hans Walter Krumwiede: Kirchengeschichte Niedersachsens. Erster und Zweiter Teilband. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996 ISBN 3-525-55434-6. Standardwerk
- Gerhard Uhlhorn: Hannoversche Kirchengeschichte in übersichtlicher Darstellung. Neudruck der Ausgabe von 1902. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1988, ISBN 3-525-55408-7. Alt, aber noch lesenswert.
Weblinks
Quellen
- ↑ Quelle: http://www.evlka.de
Gliedkirchen der VELKDBayern | Braunschweig | Hannover | Mecklenburg | Mitteldeutschland | Nordelbien | Sachsen | Schaumburg-Lippe
Gaststatus: Oldenburg | Württemberg
Gliedkirchen der EKDAnhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Mitteldeutschland | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Westfalen | Württemberg
- das Bundesland Niedersachsen mit Ausnahme folgender Stadt- und Landkreise:
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