Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern

Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern
Karte
Karte der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern
Basisdaten
Fläche: 70.547 km²
Leitender Geistlicher: Landesbischof
Johannes Friedrich
Mitgliedschaften: VELKD
EKD
ÖRK
Lutherischer Weltbund
Kirchenkreise: 6
Dekanatsbezirke: 68
Kirchengemeinden: 1.531
Gemeindeglieder: 2.640.742 (31. Dezember 2006[1]
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
21,3 % (31. Dezember 2006)
Offizielle Website: www.bayern-evangelisch.de/

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in München und ist wie alle Landeskirchen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Kirche hat 2.640.742 Gemeindemitglieder (Stand Dezember 2006) in 1.531 Kirchengemeinden und ist damit nach der Landeskirche Hannovers und der Kirche im Rheinland nach ihrer Mitgliederzahl die drittgrößte Landeskirche Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD und Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist St. Matthäus am Sendlinger Tor in München. Weitere bedeutende evangelische Kirchen in Bayern sind die beiden Hauptkirchen von Nürnberg, St. Sebald und St. Lorenz. St. Lorenz ist die „zweite“ bayerische Bischofskirche; dort finden die Einführungen neuer Landesbischöfe statt. Insgesamt besitzt die Kirche knapp 7.000 Immobilien in ganz Bayern, davon etwa 2.000 Kirchen und Kapellen. Im Rahmen des Projektes „Immobiliensicherung“ wird der komplette Immobilienbestand derzeit überprüft. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Tutzing.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der „Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ umfasst das heutige Bundesland Bayern.

Geschichte

Das alte Kernland Bayerns blieb auch nach der Reformation traditionell römisch-katholisch. Als zwischen 1806 und 1810 das Königreich Bayern um zahlreiche Herrschaftsgebiete auf seine heutige Ausdehnung erweitert wurde, gab es fortan innerhalb des Landes auch viele evangelische Gebiete, vor allem waren Teile Frankens (Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth) und einige Freien Reichsstädte (Nürnberg, Memmingen, Kempten, Weißenburg und Windsheim) evangelisch. Alle protestantischen (lutherische und reformierte) Gemeinden des Königreichs wurden daher 1806 zu einer Kirche vereinigt (Verwaltungsunion). Dazu gehörten auch die Gebiete „links des Rheins“ (die so genannte Rheinpfalz, siehe Pfalz (Region)).

In den Gebieten „rechts des Rheins“, also im Hauptgebiet des Königreichs Bayern, wurde 1817 eine „Gesamtgemeinde“ unter einem staatlichen „Oberkonsistorium“ in München eingerichtet. Die Gemeinden blieben jedoch ihrem bisherigen Bekenntnis treu. Für die reformierten Gemeinden rechts des Rheins wurde 1853 eine selbständige Synode und eine eigene Kirchenleitung (das „Moderamen“) eingerichtet. 1918 traten die reformierten Gemeinden formal aus der Landeskirche aus und wurden selbständig (Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern). Sie schloss sich später der Evangelisch-reformierten Kirche, die ihren Sitz in Leer (Ostfriesland) hat, an. Die Bayerische Landeskirche umfasste daher ab 1919 nur noch lutherische Gemeinden und wurde ab 1921 unter der Bezeichnung „Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern rechts des Rheins“ geführt. 1921 schloss sich die „Evangelische Coburger Landeskirche“ an. Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Gebiete „links des Rheins“ (Pfalz) von Bayern abgetrennt wurden, erhielt die Landeskirche 1948 ihre heutige Bezeichnung „Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern“.

Früheres Oberhaupt der „Evangelischen Kirche in Bayern“ war der jeweilige König von Bayern als „summus episcopus“. Die Verwaltungsbehörde, das Oberkonsistorium in München, wurde von einem „Präsidenten“ geleitet. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König in Bayern abdanken (Ende des landesherrlichen Kirchenregiments). Als Oberhaupt fungierte daher zunächst der Präsident des Oberkonsistoriums. Dann erhielt die Landeskirche eine neue Verfassung. Oberhaupt war forthin ein Kirchenpräsident, der seit 1933 den Titel „Landesbischof“ führt. Die Verwaltungsbehörde wurde in „Landeskirchenamt“ umbenannt.

Weiterführende Informationen und Fakten sind im Landeskirchlichen Archiv der ELKB in Nürnberg für die Öffentlichkeit zugänglich.

Leitung der Landeskirche

Die kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sind die Landessynode, der Landessynodalausschuss, der Landeskirchenrat und der Landesbischof.

Landessynode und Landessynodalausschuss

Das „Parlament“ der Landeskirche ist die Landessynode. Ihre Mitglieder, die Synodale, werden durch die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher der einzelnen Gemeinden gewählt. Die Aufgaben der Synode sind denen politischer Parlamente vergleichbar, allerdings mit Gültigkeit auf die ELKB beschränkt.

Der Landessynodalausschuss nimmt die Aufgaben der Synode außerhalb ihrer zweier Tagungen im Jahr wahr. Ihm gehören das Präsidium der Synode und 12 weitere gewählte Synodale an. Die Präsidentin der Synode leitet auch den Landessynodalausschuss.

Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode beziehungsweise die Präsidentin der Synode.

Präsidenten und Präsidentinnen der Synode[2]

Landeskirchenrat und der Landesbischof

An der Spitze des Landeskirchenrates steht der Landesbischof (bis 1933 „Kirchenpräsident“), der alle zwölf Jahre von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit endet mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. Vorher kann ihn die Landessynode unter gewissen Voraussetzungen abberufen.

Oberkonsistorialpräsidenten, Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe

Der Landeskirchenrat besteht aus dem Landesbischof und den Oberkirchenräten der ELKB.

Bedeutende Persönlichkeiten der Landeskirche

Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Landesbischof ist Vorsitzender des Landeskirchenrats (LKR), also dem ständigen Leitungsgremium der Kirche („Regierung“ der Kirche), dem die Leiter der jeweiligen Abteilungen des Landeskirchenamtes München sowie die 6 Regionalbischöfe angehören. Die Mitglieder führen den Titel „Oberkirchenrat“. Dieses Kollegium tagt in der Regel einmal im Monat im Landeskirchenamt.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen. Die Mitglieder des Kirchenvorstands heißen „Kirchenvorsteher“. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Dekanatsbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze eine Dekanin, ein Dekan oder ein Dekaneehepaar steht. Die Dekanatsbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Dekanatssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.

Mehrere Dekanatsbezirke bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze eine Oberkirchenrätin oder ein Oberkirchenrat steht, die/der zugleich den Titel Regionalbischöfin/Regionalbischof führt. Seit 2006 teilt sich im Kirchenkreis Nürnberg ein Ehepaar diese Funktion. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 6 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Die Kirchenkreise

Im Jahr 1921 sind in der Bayerischen Landeskirche Kirchenkreise eingerichtet worden. Ursprünglich gab es nur drei Kirchenkreise (Ansbach, München, Bayreuth). Aus kirchenpolitischen Erwägungen wurde 1935 vom Kirchenkreis Bayreuth das Gebiet um Nürnberg zum eigenen Kirchenkreis erklärt. Nach dem Zweiten Weltkrieg erforderte die Situation der Heimatvertriebenen evangelischen Bekenntnisses in ursprünglich rein katholischen Gegenden die Errichtung eigener Kirchenkreise für Ostbayern (1951) und Schwaben (1971).

Damit gibt es sechs Kirchenkreise:

Kirchengemeinden

Die 68 Dekanatsbezirke sind in 1531 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere Orte erstrecken kann.

Pfründestiftungsverband

Seit 1935 sind im Pfründestiftungsverband eine Vielzahl von kirchlichen Stiftungen zusammengefasst.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern singen beziehungsweise sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Gesangbuch für die protestantische Gesamt-Gemeinde des Königreichs Baiern, Sulzbach; eingeführt durch Genehmigung des Königs Maximilian Joseph vom 26. Dezember 1810; später unter dem Titel „Gesangbuch für die protestantische Kirche des Königreichs Bayern“
  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern, Nürnberg, 1854
  • Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Ansbach; eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 6. September 1927 zum 1. April 1928
  • Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, so genanntes „Übergangsgesangbuch“ mit Liedern des Evangelischen Kirchengesangbuchs (EKG), Ansbach, eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 6. September 1927 sowie des Anhangs durch Beschluss der Landessynode vom 20. September 1950
  • Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, München; eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 3. Mai 1957
  • Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern und Thüringen, München und Weimar, eingeführt am 1. Advent 1994

Kirche + Kunst

Der Verein für Christliche Kunst in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt seit dem Jahr 1909 die Zeitschrift Kirche + Kunst heraus.

Literatur

  • Axel Töllner: Eine Frage der Rasse? Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, der Arierparagraf und die bayerischen Pfarrfamilien mit Jüdischen Vorfahren im ‚Dritten Reich‘. 467 S., W. Kohlhammer, Stuttgart 2007 (Konfession und Gesellschaft. Beiträge zur Zeitgeschichte Bd. 36) ISBN 978-3-17-019692-6

Einzelnachweise

  1. Quelle: http://www.lutheranworld.org/Directory/EUR/Welcome-DE.html
  2. Die Landessynode

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”