Eventualrezept

Eventualrezept
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Ein Eventualrezept ist ein vom Arzt ausgestelltes Rezept über ein Arzneimittel, das erst in Anspruch genommen wird, wenn sich bestimmte Begleitumstände einstellen. Der Patient erhält neben der klassischen Verordnung auch eine dezidierte Handlungsanweisung, die ihm Entscheidungskriterien an die Hand gibt, unter welchen Umständen das Rezept einzulösen und die entsprechende Therapie zu beginnen ist.

Vorteil dieses Rezept-Typus ist, dass der Patient ohne erneuten Arztbesuch und erst bei akutem Bedarf die Medikation einleiten kann [1]. Nachteil ist, dass die Entscheidung vom Patienten selbst getroffen werden muss. Eventualrezepte sollten daher nur ausgestellt werden, wenn die Erkrankung und die Bewertungs- und Entscheidungsfähigkeit des Patienten dies zulassen.

Beispiele:

  • Schmerzmittel, das bei schlimmer werdenden Schmerzen einzunehmen ist
  • Antibiotikum, das bei länger unveränderten Symptomen einzunehmen ist

Einzelnachweise

  1. [1] Otitis media: Eventualrezepte vermeiden Antibiotika-Übertherapie. Deutsches Ärzteblatt: 13.09.2006

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