Exemtion

Exemtion

Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv exemt oder auch eximiert in Begriffen wie: exemtes Kloster und exemtes Bistum. Die Exemtion ist auch als Befreiung vom Militärdienst im 18. und 19. Jahrhundert bekannt.

Exemtion in der katholischen Kirche

In der katholischen Kirche versteht man unter Exemtion die in der Vergangenheit möglich gewesene und oft umstrittene Ausgliederung bestimmter Personen oder Institutionen aus der kirchenrechtlichen Zuständigkeit eigentlich vorgesetzter kirchlicher Amtsträger und ihre Unterstellung unter eine höhere Obrigkeit.

Exemte Personen oder Institutionen waren häufig eigens dafür bestimmten Hoheitsträgern oder dem Papst selbst unterstellt. Besondere Bedeutung erlangte die Exemtion für Orden und Klöster, die durch diesen Status eine gewisse rechtliche Eigenständigkeit gegenüber den jeweiligen lokalen und regionalen kirchlichen Amtsträgern erhalten konnten.

Beispielhaft sei hier die exemte Stellung des Klosters Fulda genannt, die Bonifatius 751 von Papst Zacharias erwirken konnte. Die ersten Klöster, die im Zusammenhang mit der Exemtion genannt werden, sind das columbanische Kloster Bobbio in Norditalien und Luxeuil in Frankreich. Beide erhielten dieses päpstliche Privileg bereits 628. Es garantierte ihnen neben der Bischofsfreiheit auch die direkte Unterstellung unter den Papst.

Die Exemtion wurde auf Antrag an den Heiligen Stuhl durch päpstlichen Indult (Gnadenerweis) gewährt. Häufig wurde solchen Ansinnen jedoch nicht stattgegeben. So strebte das Bistum Passau jahrhundertelang vergeblich eine Exemtion gegenüber dem Erzbistum Salzburg an. Im Codex Iuris Canonici von 1983 wird die Exemtion nicht mehr erwähnt. Gewohnheitsrechtlich kann sie aber Bestand haben und auch im diözesanen Recht geregelt sein.

Exemtion von Ständelisten

Literatur


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  • Exemtion — (lat.), Ausnahme, Befreiung von einer sonst allgemein auferlegten Last (Steuer E.); insbes. im kanonischen Recht Befreiung von der geistlichen Jurisdiktion des Diözesanbischofs oder sonstiger ordentlicher Kirchenbeamten und Unterstellung unter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exemtion — (lat.), Ausnahme, Befreiung von einer sonst allgemeinen Last oder Verbindlichkeit; Exemte oder Eximierte, diejenigen, welchen diese Ausnahme zugute kommt; bes. im Kirchenrecht Befreiung eines Klosters, eines geistl. Würdenträgers etc. von der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Exemtion — Exemtion, lat. deutsch, Herausnehmung, Befreiung von einer allgemeinen Verbindlichkeit, kirchlich: Befreiung von der Gerichtsbarkeit des ordentlichen Oberen und Unterordnung unter einen höheren. E.en sind Privilegien, welche in totale und… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Exemtion — Ex|em|ti|on 〈f. 20; geh.〉 1. Befreiung von bestimmten Lasten od. Pflichten 2. Befreiung von der bischöfl. Gerichtsbarkeit u. Unterstellung unter einen höheren Vorgesetzten od. unter den Papst selbst (von Geistlichen, Klöstern, Kapiteln) [<lat …   Universal-Lexikon

  • Exemtion — ◆ Ex|em|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Befreiung von bestimmten Lasten od. Pflichten 2. Befreiung von der bischöfl. Gerichtsbarkeit u. Unterstellung unter einen höheren Vorgesetzten od. unter den Papst selbst [Etym.: <lat. exemptio… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Exemtion — Exem|ti|on die; , en <aus gleichbed. lat. exemptio, eigtl. »das Herausnehmen«> Befreiung von bestimmten allgemeinen Lasten od. gesetzlichen Pflichten …   Das große Fremdwörterbuch

  • Exemtion — Ex|em|ti|on, die; , en ([gesetzliche] Freistellung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Exemption — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

  • Exemt — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

  • Exemtes Bistum — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

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