- Expertise
-
Unter Expertise versteht man ein Gutachten eines Experten. In Anlehnung an den englischen Sprachgebrauch (engl. "expertise" = Kompetenz, Fachkenntnis) wird der Begriff in der Kognitionspsychologie zudem für Expertenwissen benutzt.
Solch ein Gutachten kann zum Beispiel die Echtheit einer seltenen Münze oder Briefmarke bescheinigen; oder es kann sich um die Expertise eines Psychologen handeln, deren Zweck die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit einer Person ist.
Literatur
- Marianne Heer, Christian Schöbi (Hrsg:): Gericht und Expertise. Stämpfli Verlag, Bern 2005, ISBN 3-7272-8885-X (Schriften der Stiftung für die Weiterbildung Schweizerischer Richterinnen und Richter 6).
- Winfried Schuschke: Bericht, Gutachten und Urteil. Eine Einführung in die Rechtspraxis. 33. völlig neu bearbeitete Auflage auf Grundlage des 1884 von Hermann Daubenspeck begründeten, von der 12.–18. Auflage von Paul Sattelmacher, von der 19.–25. Auflage von Paul Lüttig und Gerhard Beyer und von der 26.–31. Auflage von Wilhelm Sirp bearbeiteten Werkes. Vahlen Verlag, München 2003, ISBN 3-8006-2966-6.
Weblinks
Wiktionary: Expertise – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikimedia Foundation.