- FATF
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FATF (engl.: 'Financial Action Task Force on Money Laundering'; frz.: Groupe d'Action financière (GAFI)[1]) ist die Bezeichnung für den Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung.
Die Staatschefs der G7-Staaten und der Präsident der EG-Kommission haben bei ihrem Gipfeltreffen im Juni 1989 in Paris die FATF als eine Expertengruppe mit dem Auftrag eingesetzt, die Methoden der Geldwäsche zu analysieren und Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu entwickeln. Das zeitlich befristete Mandat der FATF wurde am 14. Mai 2004 bis Ende Dezember 2012 erneut verlängert. Die FATF versteht sich selbst als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und hat ihren Sitz bei der OECD in Paris.
Die FATF besteht gegenwärtig aus 34 Mitgliedern und zwei internationalen Organisationen (Europäische Kommission und Gulf Cooperation Council). Hauptziel der FATF ist die Entwicklung und Förderung von Grundsätzen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Hierzu hat die FATF 40 Empfehlungen als Mindeststandards sowie 9 Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verabschiedet.
Die FATF gibt eine Liste der sog. NCCT-Länder (non-cooperative countries and territories) heraus. Diese Länder erfüllen mit ihrer Gesetzgebung und ihren Geldwäschemaßnahmen (noch) nicht den internationalen, vom FATF festgesetzten Standard. Banken müssen daher Geldtransaktionen mit diesen Ländern besonders überwachen. Durch Beschluss vom 13. Oktober 2006 befinden sich keine Länder mehr auf der NCCT-Liste.
Einzelnachweise
Literatur
- Sebastian R. Müller: Hawala. An Informal Payment System and Its Use to Finance Terrorism. VDM Verlag 2006, ISBN 3-865-50656-9
Weblinks
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