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Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV, auch Verwaltungsfachhochschulen) sind in Deutschland interne Fachhochschulen des Bundes und eines großen Teils der Länder. Sie dienen der Ausbildung der Anwärter für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung, indem sie die für die Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten vermitteln.
Inhaltsverzeichnis
Praktische und theoretische Ausbildung
Die Ausbildung findet zum einen in fachtheoretischen Studien an den Fachhochschulen und zum anderen in fachpraktischen Abschnitten während Praktika bei verschiedenen Behörden statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Sie führen als Dienstbezeichnung entweder die Amtsbezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „Anwärter“ (z. B. „Regierungsinspektoranwärter“) oder eine Bezeichnung des Fachbereiches mit dem Zusatz (z.B. „Finanzanwärter“)
Die Auswahl an Ausbildungsrichtungen umfasst den größten Teil der nicht-technischen Laufbahnen im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung. So gibt es unter anderem Fachbereiche in den Richtungen Finanzen (Steuern und Zoll), Polizei, allgemeine innere Verwaltung, Forstwirtschaft und Rechtspflege (Rechtspfleger, Justizvollzug, Justizverwaltung und Württembergisches Amtsnotariat).
Zugang zum Studium
Grundvoraussetzung ist die Fachhochschulreife. Die Studiengänge an nahezu allen dieser Fachhochschulen, bis auf die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin bei einigen Studiengängen, stehen nur Verwaltungsangehörigen offen. Daher ist eine Voraussetzung die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf durch eine Ausbildungsbehörde einer dienstherrenfähigen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts. Wer Ausbildungsbehörde ist, ist je nach Land und Verwaltungsrichtung unterschiedlich. Die Laufbahnausbildung findet an in Form der Abordnung an die Fachhochschule statt. Für die Einstellung kommen u.a. noch andere Voraussetzungen hinzu, wie z.B. die gesundheitliche Eignung.
Aufteilung des Studiums
Das Studium ist meist in die zwei oder drei Abschnitte Grund- und Hauptstudium und an einigen Fachhochschulen zusätzlich Abschlussstudium gegliedert, die durch Praktikaabschnitte voneinander getrennt sind. Es dauert je nach Land drei bzw. vier Jahre und endet mit der Verleihung eines Diplomgrades (FH), z. B. in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“, der Fachrichtung Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“ in der Fachrichtung Steuerverwaltung „Diplom-Finanzwirt (FH)“, in der Justiz „Diplom-Rechtspfleger (FH)“ oder „Württembergischer Bezirksnotar“ (wobei letzteres kein akademischer Grad sondern eine staatliche Abschlußbezeichnung ist) sowie der Erlangung der beamtenrechtlichen Laufbahnbefähigung für die jeweilige Fachrichtung des gehobenen Dienstes.
Studienreform
Die Studiengänge werden nach den Bologna-Verträgen auf die Abschlüsse Bachelor und Master ausgerichtet. Der erste Studienabschluss wird dann zum „Bachelor of Arts (B.A.)“, „Bachelor of Laws (LL.B.)" (Fachhochschule für Verwaltung Berlin), „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst/Police Service“ (Hochschule Villingen-Schwenningen) oder „Bachelor of Public Administration" (B.P.A.) führen. An der Fachhochschule Nordhausen wurde ebenfalls seit 2003 ein Bachelorstudiengang für den gehobenen nichttechnischen Dienst (Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management, 7 Semester) zum Wintersemester eingeführt und zum Sommersemester 2007 um einen Masterstudiengang mit Zugang zum höheren Dienst (Public Management & Governance, 3 Semester) erweitert. In Baden-Württemberg begann der erste Bachelor-Studiengang zum Wintersemester 2007.
Hochschulen des Bundes
- Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl
- Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim (Ausbildung beinhaltet keine Laufbahnprüfung)
- Fachhochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg
Hochschulen der Länder
Baden-Württemberg
- Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
- Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
- Hochschule für Polizei - Hochschule Villingen-Schwenningen
- Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege
Bayern
Berlin
- Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin (kein Beamtenstatus der Studenten im Fachbereich Allgemeiner Verwaltungsdienst)
Brandenburg
- Technische Fachhochschule Wildau - Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht (nur externe Ausbildung, kein Beamtenstatus der Studenten)
- Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen
- Fachhochschule der Polizei in Oranienburg
Bremen
Hamburg
- Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Hamburg - Fachbereich Allgemeine Verwaltung ausgelagert an die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (aufgelöst Ende 2006)
- Hochschule der Polizei Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow
- Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in Malchow
Niedersachsen
Die staatliche Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege wurde zum 30. September 2007 aufgelöst. Nachfolgeeinrichtungen sind:
- Steuerakademie Niedersachsen mit Standorten in Bad Eilsen und Rinteln in staatlicher Trägerschaft
- Norddeutsche Fachhochschule für Rechtspflege am Standort Hildesheim in staatlicher Trägerschaft
- Polizeiakademie Niedersachsen an den Standorten Nienburg/Weser, Hann. Münden und Oldenburg in staatlicher Trägerschaft
- Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen am Standort Hannover in kommunaler Trägerschaft
Nordrhein-Westfalen
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
- Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel
- Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen mit der Außenstelle Brakel
Rheinland-Pfalz
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz/Zentrale Verwaltungsschule
- Fachhochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung/Fachbereich Polizei
Saarland
Sachsen
- Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung (interne Ausbildung, Beamtenstatus nicht in allen Fachbereichen)
- Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Sachsen-Anhalt
- Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften (nur externe Ausbildung, kein Beamtenstatus der Studenten)
- Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung ist eine Hochschule mit Standorten in Altenholz (Fachbereiche Steuerverwaltung, Allgemeine Verwaltung, Polizei) und in Reinfeld (Holstein) (Fachbereich Rentenversicherung).
Thüringen
- Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
- Bildungszentrum der Thüringer Polizei
- Fachhochschule Nordhausen (nur externe Ausbildung, kein Beamtenstatus der Studenten)
Siehe auch
Weblinks
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