Fachleiter

Fachleiter

Fachleiter bilden angehende Lehrer im Rahmen des Referendariats bzw. in der Lehramtsausbildung aus.

Aufgaben

Sie sind in der Regel Lehrer von Schulen, die an Studienseminaren eine Funktion in der Lehrerausbildung übernommen haben und die fachbezogene Lehrerausbildung organisieren. Ihre Arbeit ist gekennzeichnet durch regelmäßige Fachsitzungen mit allen Referendaren (Lehramtsanwärtern), die in dem entsprechenden Fach ausgebildet werden, und durch Einzelberatung anlässlich von Unterrichtsbesuchen mit folgender Nachbesprechung, in welcher sie sich zu individuellen und allgemeinen fachdidaktischen Vorzügen und Schwächen sowie daraus zu entwickelnden Perspektiven äußern.

Neben der beratenden Funktion kommt den Fachleitern auch eine beurteilende Funktion zu: In der Regel wird ein Großteil der Hausarbeiten, die Bestandteil der zweiten Staatsprüfung sind, in einem Fach unter Beteiligung von Fachleitern (Formulierung des Themas, Begutachtung und Bewertung durch zwei Gutachter) durchgeführt.

Im Rahmen der Staatsprüfungen sind Prüfungsunterrichte zu leisten. Auch hier spielen die Fachleiter wieder eine wichtige beurteilende Rolle, da ihre Einschätzung maßgeblichen Anteil bei der Bewertung und Beurteilung der Prüfungskommission hat. Zur näheren Information sind die jeweils gültigen Prüfungsordnungen einzusehen.

Darüber hinaus beraten sie zu allen Fragen, die das Fach betreffen, sowohl die Fachkonferenzen der Ausbildungsschulen, aber auch die dienstvorgesetzte Behörde (typischerweise eine Mittelbehörde).

Viele Fachleitungen arbeiten z. B. in der Entwicklung von Standards für ihr Fach, bei den Vorgaben für zentrale Abiturprüfungen oder allgemein im Bereich der Fortbildung (in der dritten Phase der Lehrerbildung).

Sie stehen in ihrem jeweiligen Fachbereich den übrigen Ausbildern der Studienseminare für die fachbereichsbezogenen Belange beratend zur Verfügung. In dieser Funktion informieren sie zum Beispiel über fachbezogene Neuheiten und Fortbildungen.

Die Voraussetzung für die Arbeit als Fachleiter an einem Studienseminar sind damit im fachlichen, im fachdidaktischen, im allgemeinpädagogischen und im Bereich der Menschenführung zu sehen. Diese Eigenschaften werden üblicherweise in einer eigenen Prüfung in Form einer Revision nachgewiesen. Sie erstreckt sich z.B. über die folgenden Bereiche, die an einem Tag nachgewiesen werden:

  1. eigener Unterricht im Fach
  2. Beobachtung, Beratung eines unbekannten Referendars im Fach
  3. Durchführung einer Fachsitzung in einem fremden Fachseminar
  4. mündliche Prüfung durch die dienstvorgesetzte Behörde (mit Studienseminaraufsicht und Schulaufsicht, ggf. auch Fachaufsicht)

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