- Fahrwegkapazität
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Fahrwegkapazität bezeichnet die Leistungsfähigkeit eines Fahrweges in Bezug auf die maximal durchzuführenden Zugfahrten.
Im Rahmen des Netzzugang wird der Begriff auch für eine konkret nutzbare Fahrplanlage verwandt. Durch die Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung wurden seitens der Europäischen Union festgeschrieben, welchen Regeln die Zuweisung von Fahrwegskapazität an Eisenbahnunternehmen unterliegt.
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