- Faktorkosten
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Als Faktorkosten bezeichnet man in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die Kosten (ohne indirekte Steuern und Transferzahlungen), die den Produktionsfaktoren als wirtschaftlicher Gegenwert aus dem Produktionsprozess zugerechnet werden. Sie sind von den Unternehmen für die Nutzung der Faktoren Arbeit, Kapital, Boden und Unternehmerlöhne in Form von Löhnen und Gehältern, Zinsen, Miete und Pacht sowie Unternehmergewinnen aufzuwenden. Aus Sicht der Eigentümer der Produktionsfaktoren stellen diese Faktoreinkommen dar.
Die Summe der inländischen Faktorkosten einer Volkswirtschaft entspricht der Nettowertschöpfung, die man auch als Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten bezeichnet. Wird der Saldo aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen zwischen Inländern und der übrigen Welt addiert erhält man das Volkseinkommen.
Literatur
- Dieter Brümmerhoff (2007): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Oldenbourg Wissenschaftsverlag; 8. Auflage; ISBN 3-486-58335-2
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