- Nettoinlandsprodukt
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Das Nettoinlandsprodukt (NIP) gibt den Wert, der im Inland definitiv neu zur Verfügung stehenden Gütermenge an. Durchschnittlich beträgt es etwa 89 % des BIP.
Das Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten erhält man, wenn man von dem oben genannten Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen die indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, Tabaksteuer etc.) abzieht und die Subventionen hinzurechnet.
Das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (Volkseinkommen) erhält man, wenn man zum oben genannten Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten den Saldo aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen zwischen Inländern und der übrigen Welt hinzurechnet.
Berechnung
Es gibt folgende zwei Möglichkeiten, das Nettoinlandsprodukt bzw. Nettosozialprodukt zu berechnen:
1)
+ Bruttoinlandsprodukt − Abschreibung = Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen 2) a)
− Indirekte Steuern + Zuschüsse (z.B. Subventionen) = Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten 2) b)
+ Unternehmereinkommen + Nichtunternehmereinkommen = Nettosozialprodukt zu Faktorkosten Quellen
Weblinks
- Definition bei Förderland
- Beschreibung bei Udo Langkau
- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (PDF-Datei, 64 kB) von Ralf Schmacht
Kategorien:- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
- Volkswirtschaftliche Kennzahl
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