Aktionärsvereinigung

Aktionärsvereinigung

Eine Aktionärsvereinigung ist ein Zusammenschluss von Aktionären. Durch diesen Zusammenschluss sollen gemeinsame Interessen der Aktionäre besser durchgesetzt werden können. Zu Hauptversammlungen können Aktionärsvereinigungen Aufrufe veröffentlichen, Anträge und Fragen stellen sowie die ihnen übertragenen Stimmrechte ihrer Mitglieder wahrnehmen. Aktionärsvereinigungen sind z.B. für Kleinaktionäre hilfreich und für solche Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können.

Die meisten Aktionärsvereinigungen beschränken ihre Tätigkeit auf Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, sind aber grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Branche spezialisiert. Die traditionellen Aktionärsvereinigungen verfügen über jahrzehntelange Erfahrung, haben meist mehrere Juristen im Team und bieten umfassende Beratung. Einige Aktionärsvereinigungen führen auch Musterprozesse im Auftrage ihrer Mitglieder, wenn es etwa um Schadensersatz- oder Haftungsansprüche geht.

Situation in Deutschland

In Deutschland sind die Aussichten des einzelnen Aktionärs, gegen den Vorstand oder Aufsichtsrat seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage (siehe Aktiengesetz) jedoch im Gegensatz zu den USA noch gering.[1] Seit dem Jahre 2005 bietet das deutsche Aktienrecht mit § 127 a des Aktiengesetzes eine Möglichkeit der Interessenvertretung über das Aktionärsforum im Internet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Stellungnahme der DSW
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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