- Fensterprogramm
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Als Fensterprogramm gelten im deutschen Fernsehen gemäß § 2[1] des Rundfunkstaatsvertrages Programme, die zeitlich begrenzt sind und beispielsweise in überregionalen Programmen nur regional begrenzt gesendet werden. So gibt es zum Beispiel regionale Fenster im Vorabendprogramm von Sat.1 (Regionalfensterprogramm)[2]. Auch werden Privatsender bei der Lizenzvergabe häufig verpflichtet, einen gewissen Anteil an Informations- und Kultursendungen zu liefern, die zum Beispiel der Anbieter dctp liefert (Satellitenfensterprogramm).
Bekannte Fensterprogramme sind Spiegel TV Magazin und 10 vor 11. Weitere Beispiele im privatrechtlichen Rundfunk sind Teleshopping-Schienen.
Quellen
- ↑ Onlineausgabe des Rundfunkstaatsvertags
- ↑ Wirtz, Bernd W., Medien- und Internetmanagement, 5. Auflage, Gabler 2006
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