Bremische Landesmedienanstalt

Bremische Landesmedienanstalt

Die Bremische Landesmedienanstalt, kurz Brema, ist die Aufsichts- und Lizenzierungsbehörde der Freien Hansestadt Bremen für den privaten Rundfunk. Gegründet wurde die Anstalt am 15. Februar 1989 in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Aufgrund der Landesgröße besteht die Landesanstalt aus zwei Organen: dem Landesrundfunkausschuss und einer Direktorin/einem Direktor. In seiner Sitzung am 16. April 2009 hat der Landesrundfunkausschuss Cornelia Holsten zur Direktorin der brema gewählt. Frau Holsten ist die erste Frau, die in der Bundesrepublik als Direktorin einer Landesmedienanstalt vorsteht. Die Bremische Landesmedienanstalt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM).

Inhaltsverzeichnis

Aufgabenbereiche

Im Rahmen Ihrer Befugnisse nimmt die Bremische Landesmedienanstalt eine Vielzahl an Aufgaben wahr. So führt sie die Aufsicht über private in Bremen ansässige Fernseh- und Hörfunkanbieter sowie über Anbieter von Telemedien. Sie entscheidet über die Zuteilung von Übertragungskapazitäten und überträgt oder widerruft Zulassungen privater Rundfunkanbieter, sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Programmgrundsätze und Jugendschutzbestimmungen und Werberegelungen nach den geltenden Vorschriften. Sie legt die Rangreihenfolge von Kabelprogrammen in den Kabelanlagen fest und führt den Bürgerrundfunk in Bremen und Bremerhaven durch. Dies geschieht u.a. durch die Förderung der offenen Kanäle, die seit dem 1. April 2008 als radioweser.tv firmieren. Zur Erprobung neuer Verbreitungstechniken und Programmformen kann die Bremische Landesmedienanstalt auch zeitlich befristete Genehmigungen für Modellversuche und Pilotprojekte erteilen. Auch obliegt es dem Tätigkeits- und Aufgabenbereich der Brema, die Umstellung von analogem Empfang zu digitalen Empfang zu steuern, wie es etwa bei DVB-T ist. Weitere Aufgabe der Bremischen Landesmedienanstalt ist die Vermittlung von Medienkompetenz.

Organisation

Die Bremische Landesmedienanstalt verfügt über zwei Gremien:

  1. Der Landesrundfunkausschuss besteht derzeit aus 26 Mitgliedern, von denen die eine Hälfte direkt von ihren Organisationen, Parteien und Wählervereinigungen entsandt und die andere Hälfte von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) gewählt wird. Die Beschlüsse des Landesrundfunkausschusses werden durch den Programmausschuss und den Rechts- und Finanzausschuss vorbereitet. Zusätzlich hat der derzeitige Landesrundfunkausschuss einen Medienkompetenz-Ausschuss und eine Arbeitsgruppe Bürgerrundfunk eingesetzt.
  2. Die Direktorin der Anstalt, die die laufenden Geschäfte der Landesmedienanstalt führt und Mitglied der Direktorenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (DLM), der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist. Seit 2011 ist die Direktorin Cornelia Holsten auch Beauftragte für Recht aller Landesmedienanstalten.

Lizenzierungen

Die Bremische Landesmedienanstalt hat folgenden Rundfunkanbietern eine Sendegenehmigung zugesprochen.

Fernsehen

  • center.tv, Heimatfernsehen für Bremen und Bremerhaven (Regionalprogramm)
  • 17.30 live, Sat.1 Norddeutschland GmbH (als Fensterprogramm)
  • Guten Abend RTL, RTL Nord GmbH (als Fensterprogramm)
  • volksmusik.tv, volksmusik.tv GmbH & Co.KG
  • ehemalige Lizenz: NBC GIGA Bremen, NBC GIGA Televisions GmbH

Bürgerfernsehen

Hörfunk

Bürgerradio

Weblinks


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