Festkupplung

Festkupplung
C-Kupplung als Festkupplung

Bei der Feuerwehr versteht man unter Kupplung eine Schlauchkupplung zum Verbinden von Feuerwehrschläuchen und Armaturen. Man unterscheidet zwischen Druckkupplungen, Saugkupplungen und Festkupplungen. Sonderfälle stellen Blindkupplungen und Übergangsstücke dar.

Die in Europa verbreitetste Feuerwehrkupplung ist die Storz-Kupplung.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Storz-Kupplung wurde 1882 von Guido Storz zum Patent angemeldet und von der Firma Zulauf & Cie hergestellt. Ihre deutschlandweite Verbreitung im Feuerwerwesen fand sie aber erst ab dem Jahr 1933 nachdem sie nach einem Großbrand in Öschelbronn als Einheitskupplung der Deutschen Feuerwehren vorgeschrieben wurde. Die Kupplungen wurden in den Normen FEN 301 - 316 beschrieben und waren bis 1943 umzustellen. In den letzten Jahren haben Hersteller in China die Fertigung von Storz Armaturen, Systemteilen und Faltschläuchen aufgenommen, dadurch sind Storz Produkte neuerdings sehr günstig erhältlich.

Technik

Die Storz-Kupplung ist eine symmetrische hermaphrodite Kupplung, d. h. die zu kuppelnden Anschlussarmaturen sind auf der Kupplungsseite identisch und können beliebig verbunden werden. Anders als z. B. bei Verschraubungssystemen muss also nicht auf die Zuordnung von Innen- zu Außengewinde geachtet werden (die beiden Enden eines Schlauches oder einer Armatur sind dabei verschieden). Durch den Wegfall dieser Einschränkung und das flinke Kuppeln durch eine 120 Grad Drehung ist der Umgang mit dem Storz-System viel schneller und problemloser als es bei Verbindungssystemen mit Verschraubungen der Fall ist. Dies ist natürlich gerade im Notfall (Feuerwehreinsatz) ein wertvoller Vorteil.

Anders als die im angelsächsischen Raum verbreiteten Verschraubungskupplungen werden die Storz-Kupplungen nicht verschraubt, sondern die Verbindung erfolgt nach dem Prinzip eines Bajonett-Verschlusses. Dabei greifen die Klauen (fachsprachlich: Knaggen) in entsprechende Konturen der Gegenkupplung ein und werden dort durch Verdrehen der beiden Halbkupplungen eingerastet. Im Gegensatz zu vielen andern Systemen ist bei den Storz Kupplungsarmaturen die äußere Form kreisrund ohne Spitzen und Ecken und daher sowohl griffsympathisch und angenehm in der Handhabung als auch unempfindlich gegen Schmutz und Abnutzung. Die Storz Kupplungsteile (Schlauchkupplungen und Gewindestücke) sind heute üblicherweise aus Aluminium und Aluminiumlegierungen (in der Frühzeit waren die Kupplungen aus Messing und daher sehr viel schwerer was im Einsatz nachteilig ist). Auch heute noch sind aber Versionen aus Messing und sogar solche aus Edelstahl für besondere Anwendungsgebiete Gefahrstoffpumpe, aggressive oder brennbare Medien oder für Lebensmittel lieferbar.

Außer im Feuerwehrwesen werden Storz-Kupplungen fast überall da verwendet, wo mit Schlauch- und Leitungsdurchmessern gearbeitet wird, die die Gartenschlauch-Dimensionen (1/2 und 3/4 Zoll Nenndurchmesser) überschreiten, in Industrie, Landwirtschaft, Bauwesen, Schifffahrt, Kommunalbetrieben, Ver- und Entsorgung sowie in Gartenbau und Fischzucht.

In der früheren DDR wurden keine dem GEKA-System (seit den 30er Jahren in Verwendung) vergleichbare Kupplungen gefertigt, an deren Stelle wurden Storz D Kupplungen verwendet, welche daher im Osten Deutschlands wesentlich verbreiteter waren als in Westdeutschland, wo sie außerhalb des Feuerwehrwesens (Kübelspritzen, Wandhydrantenschränke, leichte und daher schnelle D-Angriffseinrichtungen) kaum vorkamen.

Schlauchkupplungssysteme

Druckkupplung

Druckkupplungen werden für den Anschluss von Druckschläuchen verwendet. sie bestehen aus einem um 130° drehbaren Knaggenteil, einem Einbindestutzen, einem Sperring und einem Dichtring mit Drucklippe. Ein besonderer Vorzug des Storz Systems (im Gegensatz z.B. zu GEKA) ist dabei die drehbare Verbindung von Knaggenteil und Schlauchtülle (mit ihrer Dichtlippe), dadurch müssen beim Kuppeln die aneinandergepressten Dichtungen nicht gegeneinander verdreht werden, was das Kuppeln sehr erleichtert und die Dichtungen schont. Storz-Kupplungen bis etwa Größe B können in den meisten Fällen im drucklosen Zustand von Hand ohne Werkzeug (Kupplungsschlüssel) verbunden und getrennt werden.

Folgende genormte Druckkupplungen werden in Deutschland von der Feuerwehr verwendet:

  • A: Knaggenabstand: 133 mm; Schlauchdurchmesser: 110 mm (DIN 14 300)
  • B: Knaggenabstand: 89 mm; Schlauchdurchmesser: 75 mm (DIN 14 303)
  • C52: Knaggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 52 mm (DIN 14 302)
  • C42: Knaggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 42 mm (DIN 14 332)
  • S32: Knaggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 32 mm (DIN 14 330–1)
  • S28: Knaggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 28 mm (DIN 14 330–2)
  • D (kann auch als Saugkupplung verwendet werden): Knaggenabstand: 31 mm; Schlauchdurchmesser: 25 mm (DIN 14 301)

Daneben gibt es noch „Sondergrößen“ von Storz-Kupplungen, die bei der Feuerwehr nicht anzutreffen sind, insbesondere die Kupplungen vom Typ Storz 38 (Knaggenabstand 51 mm, also eine Größe zwischen D und C), die sich besonders für Schläuche mit der Nenngröße 1 Zoll bis 1,5 Zoll eignet. Die Deutsche Bahn verwendet vielfach Storz 38 an den Schläuchen zum Befüllen der Wasserbehälter in Reisezügen. Ebenso die größte Storz-Kupplung, der Typ F, der vorwiegend in der Wasserwirtschaft an mobilen Pumpstationen Verwendung findet. Es gibt darüber hinaus noch weitere Storz Sondergrößen, die aber alle sehr wenig verbreitet sind. Die Größe Storz C ist die in den höchsten Stückzahlen hergestellte Variante des Systems.

Saugkupplung

Saugkupplungen werden für den Anschluss von Saugschläuchen verwendet. sie bestehen aus einem um 90° drehbaren Knaggenteil, einem längeren Einbindestutzen, einem Sperring und einem Dichtring mit Druck- und Sauglippe. Folgende genormte Saugkupplungen werden in Deutschland von der Feuerwehr verwendet:

  • A: Knaggenabstand: 133 mm; Schlauchdurchmesser: 110 mm (DIN 14 323)
  • B: Knaggenabstand: 89 mm; Schlauchdurchmesser: 75 mm (DIN 14 322)
  • C: Knaggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 52 mm (DIN 14 321)

Die Orientierung der Dichtlippen ist gegenüber jenen einer Druckkupplungen umgekehrt, da im Saugschlauch beim Betrieb ein geringerer Druck herrscht als ausserhalb.

Festkupplung

Verteiler mit B- und C-Festkupplungen sowie Übergangsstück

Festkupplung (Gewindestücke in vielen Varianten) werden für den Anschluss von Schläuchen an Armaturen verwendet. Sie sind auf einer Seite fest mit einem Rohrgewinde auf einer Wasserführenden Armatur oder bei einem Hydranten aufgeschraubt. Auf der anderen Seite kann man die üblichen Kupplungen eines Druckschlauches oder eines Saugschlauches ankuppeln. Sie sind meist aus Aluminium, für HD (Hochdruck) aus Messing. Für den Einsatz im Gefahrgutbereich gibt es sie jedoch auch aus Edelstahl und nicht funkenreißenden Messinglegierungen. Sie bestehen aus einem Knaggenteil mit einem Gewinde, einer Dichtung für Saug- und Druckzwecke und einem Flachdichtring. In Deutschland werden folgende genormte Festkupplungen von der Feuerwehr verwendet:

  • A mit Gummidichtring (DIN 14 309)
  • B mit Gummidichtring (DIN 14 308)
  • C mit Gummidichtring (DIN 14 307)
  • D mit Gummidichtring (DIN 14 306)
  • A mit metallischer Dichtfläche (DIN 14 319)
  • B mit metallischer Dichtfläche (DIN 14 318)
  • C mit metallischer Dichtfläche (DIN 14 317)

Die o.g. Gewindestücke (Festkupplungen) mit metallischer Dichtfläche können nur mit Schlauchstücken verbunden werden, diese enthalten immer Gummidichtungen. Gewindestücke mit metallischer Dichtfläche vermeiden das Problem der Gummialterung (Risse, Versprödung, Zerbröseln) und werden daher vor allem für fest installierte Armaturen in Gebäuden (z.B. Löschwassereinspeisungen) verwendet, so dass hier kein Wartungsaufwand entsteht (lange Wartungsintervalle) und die Funktion im Brandfall sichergestellt ist.

Blindkupplung

Blindkupplungen (d.h. Abschlussdeckel für temporär nicht verwendete Storz-Anschlüsse) werden als Abschluss an Armaturen zu deren Schutz verwendet (z. B. gegen das Eindringen von Schmutz in Pumpen) und dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, wenn die Leitung nicht entspannt werden kann (Unfallgefahr beim Lösen des Blinddeckels unter Druck). Sie bestehen aus Knaggenteil, Deckel, Sperring und Dichtring. Von deutschen Feuerwehren werden vier genormte Blindkupplungen verwendet:

  • A (DIN 14 313)
  • B (DIN 14 312)
  • C (DIN 14 311)
  • D (DIN 14 310)

Übergangsstück

Übergangsstücke dienen zum Verbinden verschieden großer Kupplungen, etwa dem Reduzieren einer Schlauchleitung von C auf D. Sie bestehen somit aus zwei verschieden großen Knaggenteilen (z.B. C und D), einem sich entsprechend reduzierenden Mittelstück, zwei Dichtringen und je nach Größe einem Sperring mit Gewindestiften für einen festen Halt. In Deutschland sind drei Übergangsstücke genormt und werden von der Feuerwehr verwendet:

  • F-A (DIN 14 344)
  • A-B (DIN 14 343)
  • B-C (DIN 14 342)
  • C-D (DIN 14 341)

Situation in der Schweiz

In der Schweiz werden die gleichen Kupplungen wie in Deutschland eingesetzt. Allerdings werden sie nicht nach Typeinteilung benannt, sondern nach Innendurchmesser der Kupplung.

  • A = 110er
  • B = 75er
  • C52 = 55er (effektiv 52 mm)
  • C42 = 40er
  • D = 25er

Historische Kupplungen

Knaust-Kupplung

Kupplungspaar K 52 der Firma Wm. Knaust, Wien

Während in Deutschland bereits die Storz-Kupplung üblich war, wurde in Österreich-Ungarn noch die dort seit 1906 von der Wiener Firma Wm. Knaust gelieferte (und schon früher patentierte) Kupplung K 52 als Einheitskupplung für Druckschläuche verwendet. Wie die Storzkupplung und die GEKA-Kupplung ist sie symmetrisch, so dass an beiden Schlauchenden gleiche Kupplungen verwendet werden. Da die Knaggen der Knaust-Kupplung durch ihre exponierte Anordnung sehr beansprucht werden und stoßempfindlich sind, wurden diese Kupplungen aus Messing hergestellt, wodurch sie wesentlich schwerer als heutige Kupplungen waren. Das Knaust-System war in Österreich weiter bis zum zweiten Weltkrieg in Verwendung.

Weblinks

Übersicht von Feuerwehrkupplungen, von einst bis heute, aus aller Welt

Webseite des Originalherstellers

Quellen

VDI Zeitschrift Bd 81 Nr34 21. August 1937

6. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz 13. Febr 1939


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