Festsetzungsfrist

Festsetzungsfrist

Als Festsetzungsfrist bezeichnet man die Frist nach § 169 Abgabenordnung (AO), innerhalb derer eine Steuer festgesetzt bzw. eine erfolgte Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden kann. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Änderung nur in den Fällen des § 174 sowie des § 177 AO möglich.

Einzelne Fristen

In Deutschland beträgt die Frist für Zölle und Verbrauchsteuern ein Jahr, für die übrigen Steuern vier Jahre. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung verlängert sich die Frist auf fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre.

Fristbeginn und -ende

Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entsteht. Es bestehen allerdings Ausnahmen, bei denen die Frist später beginnt, z. B. dann, wenn eine Steuererklärung abzugeben ist. In diesen Fällen beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung eingereicht wurde, spätestens jedoch nach drei Jahren. Der Beginn der Festsetzungsfrist kann durch § 170 Absatz 3 AO gehemmt werden (Anlaufhemmung). Auch das Ablaufen der Festsetzungsfrist kann gehemmt werden, die einzelnen Tatbestände dieser Ablaufhemmungen sind in § 171 AO genannt.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abgabenordnung (Deutschland) — Basisdaten Titel: Abgabenordnung Abkürzung: AO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Abgabenordnung — Basisdaten Titel: Abgabenordnung Abkürzung: AO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Festsetzungsverjährung — 1. Gegenstand: Die F. regelt, bis wann eine ⇡ Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung zulässig ist (§ 169 I AO). Gegensatz: ⇡ Zahlungsverjährung. 2. Frist: Die Festsetzungsfrist beträgt grundsätzlich für Zölle, Verbrauchsteuern, Zoll …   Lexikon der Economics

  • Festsetzungsverjährung — Die Festsetzungsverjährung ist eine Form der Verjährung im deutschen Steuerrecht. Sie lässt das Recht des Finanzamtes, Steuerbescheide zu erlassen, erlöschen. Im Gegensatz dazu erlischt bei der Zahlungsverjährung der bereits festgesetzte… …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung — Ver|jäh|rung 〈f. 20〉 das Verjähren, Verlust der Gültigkeit nach einer gesetzl. Frist * * * Ver|jäh|rung, die; , en: das Verjähren, Verjährtsein: die V. eines Verbrechens. * * * Verjährung,   Präskription,    1) im Privatrecht der Verlust der… …   Universal-Lexikon

  • Arbeitnehmersparzulage — Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Sie ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also Geldleistungen, die der… …   Deutsch Wikipedia

  • Einkommensteuererklärung — Formular Einkommensteuererklärung Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Sie wird von… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerbescheid — Als Steuerbescheid wird ein Verwaltungsakt bezeichnet, mit dem die Steuerfestsetzung dem Steuerpflichtigen gegenüber bekanntgegeben wird, also die Art und Höhe der Steuern, die ein Steuerpflichtiger schuldet. Dabei kommt dem Steuerbescheid die… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorbehalt der Nachprüfung — Mit dem Vorbehalt der Nachprüfung wird im deutschen Steuerrecht die Steuerfestsetzung materiell offen gehalten. Damit ist jederzeit und ohne Begründung eine Änderung der Festsetzung von Amts wegen oder auf Antrag möglich. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerfestsetzung — Steu|er|fest|set|zung, die: Festsetzung der Steuer. * * * Steuerfestsetzung,   die Entscheidung der Finanzbehörde über die Höhe der Steuer; als Steuerfestsetzung gilt auch die volle oder eingeschränkte Freistellung von einer Steuer. Die… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”