Festsetzungsverjährung

Festsetzungsverjährung

Die Festsetzungsverjährung ist eine Form der Verjährung im deutschen Steuerrecht. Sie lässt das Recht des Finanzamtes, Steuerbescheide zu erlassen, erlöschen. Im Gegensatz dazu erlischt bei der Zahlungsverjährung der bereits festgesetzte Steueranspruch nach § 47 Abgabenordnung.

Die Festsetzungsfrist beträgt bei Verbrauchssteuern ein Jahr, vier Jahre bei allen anderen Steuern (§ 169 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist: Wenn eine Steuererklärung oder -anzeige abzugeben ist, greift dagegen die Anlaufhemmung ein und die Frist beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung abgegeben oder die Anzeige erstattet wurde. Die Anlaufhemmung beträgt maximal drei Jahre (§ 170 AO); in Fällen von Steuerhinterziehung verlängert sich die Festsetzungsfrist auf 10, bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf 5 Jahre.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die die Festsetzungsverjährung hemmen können, darunter Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren (§ 171 AO).

Literatur

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  • Ablaufhemmung — ⇡ Festsetzungsverjährung …   Lexikon der Economics

  • Anlaufhemmung — ⇡ Festsetzungsverjährung …   Lexikon der Economics

  • Vorläufigkeit (Steuerrecht) — Als Vorläufigkeit beziehungsweise vorläufige Steuerfestsetzung im Sinne von § 165 der Abgabenordnung bezeichnet man eine Steuerfestsetzung bei der ungewiss ist ob und inwieweit die Voraussetzung für die Entstehung der Steuerschuld… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerbescheid — der nach § 122 I AO bekannt gegebene ⇡ Verwaltungsakt, der eine ⇡ Steuerfestsetzung bewirkt, voll oder teilweise von einer Steuer freistellt (⇡ Freistellungsbescheid) oder einen Antrag auf Steuerfestsetzung ablehnt (§ 155 I AO). 1. Form und… …   Lexikon der Economics

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  • Außenprüfung — Die Außenprüfung ist im Bereich des Steuerrechts eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse… …   Deutsch Wikipedia

  • Einrede der Verjährung — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das …   Deutsch Wikipedia

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