Feuerkasse

Feuerkasse
Feuerversicherungsschild der Provinzial-Feuer-Versicherungsanstalt der Rheinprovinz an einem alten Haus

Eine Feuerversicherung ersetzt die durch Feuer entstandenen Schäden gemäß ihren Versicherungsbedingungen.

Es werden u. a. Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen Elementarereignisse, beispielsweise durch Blitzschlag oder technische Ursache in Deckung genommen. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der Brandstifter in Regress genommen. Wird der Eigentümer der Brandstiftung überführt, ist die Versicherung leistungsfrei. Welche Indizien für die Annahme einer Eigentümerbrandstiftung vorliegen können, wurde z. B. vom Landgericht Hamburg (in erster Instanz)[1] geklärt.

In einigen Gebieten Deutschlands waren bis 1. Juli 1994 Feuerversicherungen als staatliche Monopolversicherungen eingerichtet. Ein Beispiel ist die Badische Feuerversicherung, in deren Bereich alle Gebäude zwangsversichert waren. Der Schutz umfasste nicht nur Feuer, sondern auch so genannte Elementarschäden durch Erdbeben, Hochwasser, Lawinendruck und Vulkanausbruch. Die staatliche Monopolgebäudeversicherung der DDR umfasste stets Elementarschäden, so dass ihre Kunden mit Altverträgen bei dem Elbhochwasser 2002 abgesichert waren. Die Prämie richtet sich nach dem Gleitwert (Stand 1914).

In Deutschland und Österreich wird ein Prozentsatz der Versicherungsprämie als Feuerschutzsteuer erhoben.

Geschichte

Eine der ersten Feuerversicherungen ist die durch den Rat in Hamburg 1676 gegründete Hamburger Feuerkasse. Die älteste Feuerversicherung ist die „Tiegenhöfer Brandordnung“ von 1623. Sie wurde von Mennoniten im Großen Werder bei Danzig ins Leben gerufen und basiert auf dem christlichen Gedanken gegenseitiger Hilfe im Notfall.

Einzelnachweise

  1. Kurzbeschreibung des Urteils vom Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 331 O 198/00

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