- Hamburger Feuerkasse
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Die Hamburger Feuerkasse (offizielle Firmierung: Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG) ist eine Feuerversicherung in Hamburg. Sie wurde am 30. November 1676 gegründet und ist das älteste Versicherungsunternehmen der Welt. Sie hatte im Jahr 2004 170 Angestellte und ca. 200.000 Kunden.
Geschichte
Der Abschluss des ersten Hamburger „Feuer-Kontrakts“ erfolgte aus einer Interessengemeinschaft von Brauereibetrieben im Jahre 1591. Die angeschlossenen Brauereien zahlten in einen Topf ein, um die Brauereien wieder aufbauen zu können, die durch ein Feuer einen Schaden erlitten. Abgebrannten Brauereien konnte so eine weitere Existenz ermöglicht werden. Vorher war ein Brand eine Bankrott-Erklärung an den jeweiligen Betrieb.
1676 wurde dann die Hamburger Feuerkasse gegründet. Die in der Stadt bestehenden Feuerkontrakte wurden zusammengefasst durch die am 30. November des Jahres verabschiedete „Puncta der General Feur-Ordnungs-Cassa“. Rat und Bürgerschaft der Stadt Hamburg gründeten das erste Versicherungsunternehmen der Welt. Der Versicherungsbereich befand sich innerhalb der Ringmauern der Stadt. Der Eintritt war freigestellt, der Austritt aber genehmigungspflichtig. Die Gebäude werden nach ihrem tatsächlichen Wert (Verkehrswert) versichert. Die maximale Versicherungssumme beträgt 15.000,- Mark mit „einem quart“ Selbstbeteiligung. Es werden feste Beiträge (ordentliche Zulage) verlangt und eine unbegrenzte Nachschusspflicht (außerordentliche Zulage). Es gilt eine Wiederaufbauklausel, also das Gebäude muss wieder errichtet werden. Das Geld darf für nichts anderes benutzt werden.
Seit dem Jahr 1753 waren Austritte nach einem Eintritt nicht mehr gestattet. Ab 1817 wurde die Versicherungspflicht eines jeden Gebäudes eingeführt. 1833 wurde die Neuwertversicherung eingeführt. Kostete ein gleichartiges Gebäude mehr als zum Zeitpunkt des Errichtens, wurde der höhere Betrag bezahlt. Bei Nichtwiederherstellung des Gebäudes wurde die Entschädigung um ein Viertel gemindert (heutige Zeitwertentschädigung). 1842 ereignete sich der Hamburger Brand, bei dem 20 Prozent des Gebäudebestandes in Hamburg zerstört wurden. Für Entschädidungszahlungen musste die Feuerkasse Kredite aufnehmen, die erst 40 Jahre später zurückgezahlt waren. 1867 erfolgte die Einführung eines nach Gefahren abgestuften Beitrages. Explosionsschäden galten als mitversichert, auch wenn kein Feuer dabei entstand.
1928 wurde die Feuerkassendeputation (Behörde) aufgehoben. Ein Verwaltungsrat wurde gebildet im Zuge einer Selbstverwaltung. Der Versicherungsbereich wurde 1937 auf „Groß-Hamburg“ ausgedehnt. Die Tätigkeit für die ausgegliederten Gemeinden Geesthacht, Großhansdorf, Schmalenbeck (1953) und Cuxhaven (1955) wurde beendet. Zwei Jahre später wurde die Hamburger Feuerkasse feuerschutzsteuerpflichtig.
1984 erfolgte die Einführung und Bildung einer Schwankungsrückstellung und 1988 die Einführung der Haftung für Überspannungsschäden durch Blitz. Die Hamburger Mobiliar Feuerkasse wird 1990 an die Provinzial-Versicherung Kiel verkauft. Das Monopol wird 1994 aufgehoben und die Pflichtversicherung entfällt. Aus Monopolversicherungsverhältnissen werden Versicherungsverträge. Das Unternehmen wird zu einer Aktiengesellschaft und an die DBV-Winterthur Versicherungsgruppe Wiesbaden verkauft. Neue Produkte werde angeboten: Haftpflicht-, Leitungswasser-, Bauleistungs-, Extended-Coverage-, Betriebsunterbrechungs-, Schwamm-und Hausbockkäfer- und Mietverlust-Versicherung.
Seit 2006 ist die Hamburger Feuerkasse unter dem Dach der Provinzial NordWest Holding AG integriert. Sie stellt einen Sach-Versicherer dar mit Schwerpunkt „Versicherungen rund um das Haus“. Hauptsächlich ist das Unternehmen im Stadtgebiet Hamburg tätig.
Weblinks
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