- Feuerlösch und Bergungsdienst
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Als Katastrophenhilfsdienst oder kurz KHD werden in Österreich Einheiten der Feuerwehr bezeichnet, die überregional organisiert sind und eingesetzt werden können. In einigen Bundesländern wird er auch Feuerlösch und Bergungsdienst oder kurz FuB bezeichnet.
Der Katastrophenhilfsdienst ist durch das Katastrophenhilfsdienstgesetz laut Landesgesetzbuch geregelt, und kann zwischen den Bundesländern variieren. Mit der Organisation der KHD-Einheiten wurde der Landesfeuerwehrverbänden beauftragt. Neben dem Landesfeuerwehrverband als Zentralleitung sind auch die Gemeinden zum KHD im eigenen Gemeindegebiet verpflichtet und können zur Mitwirkung aufgefordert werden. Meistens sind in den KHD-Einheiten Fahrzeuge und Mannschaft von den einzelnen Feuerwehren in Zügen zusammengezogen. Es werden nur Fahrzeuge und Mannschaft von Wehren herangezogen, wenn der örtliche Schutz der Bevölkerung noch gegeben ist.
Zusätzlich zu den vorhandenen Strukturen einer Feuerwehr, werden vom Landesfeuerwehrverband Geräte und Fahrzeuge zur Katastrophenbekämpfung in ausgewählte Stützpunktfeuerwehren flächendeckend über das Bundesland stationiert.
In Niederösterreich ist pro politischem Bezirk eine KHD-Bereitschaft organisiert und besteht aus 4 bis 5 Zügen. Sie können im Katastrophenfall sowohl im eigenen Bezirk als auch in anderen Bezirken eingesetzt werden. Im eigenen Bezirk unterstehen sie direkt dem Bezirksführungsstab. Werden sie andernorts eingesetzt, so unterstehen sie zwar der jeweiligen Einsatzleitung, arbeiten aber möglichst autark, d. h. auch der Nachschub wird soweit wie möglich selbst organisiert.
Für Einsätze außerhalb des eigenen Bundeslandes oder international können auch Teile von mehreren KHD-Einheiten zusammengezogen werden. Dies wird dann erforderlich, wenn nur einzelne Spezialkräfte im Einsatzgebiet notwendig sind, z. B. Suchtrupps nach Erdbeben. In Niederösterreich wird diese bereits im Vorfeld speziell zusammengestellte Einheit als KHD-Niederösterreich bezeichnet.
Eine KHD-Bereitschaft gliedert sich in Züge, die wiederum in Gruppen (Fahrzeuge und Mannschaft) unterteilt sind.
Die Normgliederung einer KHD-Bereitschaft kann am Beispiel Niederösterreich wie folgt aussehen:
- KHD-Bereitschaftskommando
- 0. KHD-Zug (Kommandozug)
- 1., 2. und 3. KHD-Zug (Löschzug)
- 4. KHD-Zug (Technischer Zug)
- 6. KHD-Zug (Wasserzug)
In Kärnten sind bei einigen Feuerwehren durch den Landesfeuerwehrverband Katastrophenlager eingerichtet worden. Eigene Züge für den Katastrophenschutz existieren hingegen nicht.
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