- Filmemacher
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Der Begriff Filmemacher betont die Urheber- bzw. Autoren-Eigenschaft des Erstellers des Werkes Film.
Im angelsächsischen Raum umfasst er bei manchen Autoren deshalb auch den Produzenten als Rechtsinhaber des Produktes. In Frankreich erfolgt die Differenzierung mit den Begriffen des künstlerischen Metteur en scène bzw. Réalisateur und des technokratischen Régisseur.
Siehe auch Regisseur und Autorenfilm.
Kategorie:- Filmberuf
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