Filmprädikat

Filmprädikat

Ein Filmprädikat ist die standardisierte Bewertung eines Films durch eine Zensurbehörde oder Filmbewertungsstelle. Filme, die ein Prädikat erhalten, genießen bei der Kinoauswertung steuerliche Vorteile. Die Verleihung von Filmprädikaten ist eine politische Maßnahme zur Anhebung der Qualität der Filmproduktion.

Inhaltsverzeichnis

Filmprädikate in der Weimarer Republik

In der Weimarer Republik gab es zwei Einrichtungen, die sich mit der Prüfung von Filmen beschäftigten. Die Filmprüfstelle führte eine Filmzensur nach polizeilichen Gesichtspunkten durch. Darauf folgte eine Prüfung nach künstlerischen Gesichtspunkten, die je nach Standort der Produktionsgesellschaft entweder in der Preußischen Bildstelle beim Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht in Berlin oder in der Bayerischen Lichtspielstelle in München durchgeführt wurde. Geregelt war diese Prüfung in den Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungsteuer.

Folgende Prädikate konnten verliehen werden:

  • künstlerisch
  • volksbildend
  • Lehrfilm

Das politische Ziel der Filmprädikatisierung bestand darin, das Niveau der Filmproduktion – die damals oft nur Jahrmarktsqualität hatte – zu erhöhen. Für die Filmproduzenten bestand der Anreiz, sich um ein Prädikat zu bemühen, darin, dass prädikatisierte Filme bei der Kinoauswertung von der Vergnügungsteuer, die damals „Lustbarkeitssteuer“ hieß, entweder ganz (Prädikat „künstlerisch“) oder teilweise (Prädikat „volksbildend“) befreit waren.

Filmprädikate zur Zeit des Nationalsozialismus

Mit dem Lichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 und den darauf folgenden Durchführungsverordnungen wurde die Filmprädikatisierung neu geregelt. Die Zuständigkeit für die Verleihung von Filmprädikaten wurde auf die Filmprüfstelle übertragen, die bis dahin eine reine Zensurbehörde gewesen war. Die Prüfung erforderte von Seiten der Produktionsgesellschaften keinen gesonderten Antrag, sondern war Teil des normalen Zensurverfahrens.

Vom 16. Februar 1934 an wurden folgende Prädikate verliehen:

  • künstlerisch besonders wertvoll (nur bei Spielfilmen)
  • staatspolitisch wertvoll
  • künstlerisch
  • volksbildend
  • kulturell wertvoll
  • Lehrfilm

Das Spitzenprädikat „künstlerisch besonders wertvoll“ bewirkte als einziges Filmprädikat eine gänzliche Befreiung von der Vergnügungsteuer. Das Prädikat „staatspolitisch wertvoll“ war für amtliche und parteiamtliche Propagandafilme vorgesehen, d. h. für Filme, die vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda oder von der Reichsleitung der NSDAP hergestellt worden sind. Als „volksbildend“ wurden Filme bewertet, die „in einwandfreier Weise“ das Wissen der Zuschauer zu bereichern versprachen. All diese Prädikate bewirkten eine Verminderung der Vergnügungsteuer. Als „Lehrfilme“ wurden solche Filme eingestuft, die für den Einsatz im Unterricht geeignet schienen. Die Prüfung von Filmen auf ihre Eignung zur Verwendung im Unterricht brachte steuertechnisch keinerlei Vergünstigungen und erfolgte nur auf Antrag.

Bereits am 5. November 1934 wurde die Prädikatisierung durch eine weitere Durchführungsverordnung neu geregelt. Nun konnten folgende Prädikate verliehen werden:

  • staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll
  • staatspolitisch wertvoll; künstlerisch wertvoll
  • kulturell wertvoll
  • volksbildend
  • Lehrfilm

Das Prädikat „staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll“ wurde nur bei Filmen erteilt, die nach Meinung des Prüfers nationalsozialistisches Gedankengut in künstlerisch vollendeter Form verkörperten. Das Prädikat „künstlerisch wertvoll“ war solchen Filmen vorbehalten, deren ästhetische Qualität über bloße schauspielerische Leistungen herausragte. Das Prädikat „kulturell wertvoll“ sollte einen „Kulturwert für das Erleben deutscher Volksgenossen“ markieren. Mit dem „Anschluss“ Österreichs im Jahr 1938 und der umgehend erfolgten Eingliederung österreichischer Filmorganisationen wurde die nationalsozialistische Filmprädikatisierung auch in der nunmehrigen „Ostmark“ geltend.

Durch eine weitere Durchführungsverordnung vom 1. April 1939 wurde der Prädikatenkatalog folgendermaßen erweitert:

  • staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll
  • staatspolitisch besonders wertvoll; künstlerisch besonders wertvoll
  • staatspolitisch wertvoll; künstlerisch wertvoll
  • kulturell wertvoll
  • volkstümlich wertvoll
  • volksbildend
  • jugendwert
  • Lehrfilm

Mit dem Prädikat „künstlerisch besonders wertvoll“ sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auch solchen Filmen eine Höchstauszeichnung – und Steuerfreiheit – zu verleihen, die künstlerisch hervorragend gelungen waren, aber keinen ausgesprochen staatspolitischen Inhalt hatten. Das Prädikat „volkstümlich wertvoll“ erhielten Filme, die wegen ihres volks- und zeitnahen Inhalts und ihrer lebendigen Gestaltung besonders fördernswert erschienen. Das Prädikat „jugendwert“ sollte Filme auszeichnen, die für den Einsatz in Filmveranstaltungen der Reichsjugendführung besonders geeignet schienen; steuerliche Vorteile bewirkte dieses Prädikat nicht (siehe dazu auch den Artikel Jugendfilm).

Über die Regelung des Lichtspielgesetzes hinaus ging die Verleihung des Sonderprädikats „Film der Nation“, das ab 1941 vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, zusammen mit dem Deutschen Filmring verliehen wurde. Das Prädikat „Film der Nation“ ging bevorzugt an solche Filme, die auch beim Publikum erfolgreich waren.

Ein letztes Mal wurde die Zahl der Prädikate mit einer Durchführungsverordnung vom 1. September 1942 erweitert, diesmal um das Prädikat „anerkennenswert“. Dieses Prädikat wurde geschaffen, weil der bisherige Prädikatenkatalog offenbar nicht ausreichte, um alle Filme auszuzeichnen, die man auszuzeichnen wünschte. Das betraf vor allem besonders gelungene Unterhaltungsfilme, die einerseits weder einen hohen künstlerischen Anspruch noch eine politische Botschaft hatten, bei denen andererseits jedoch auch das Prädikat „volkstümlich wertvoll“ nicht gepasst hätte.

Ca. 30% aller in der Zeit des Nationalsozialismus fertiggestellten Filme erhielten ein Prädikat.

Filmprädikate in der Bundesrepublik Deutschland

FBW-Siegel

Nach Kriegsende wurden in Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zunächst landeseigene Filmbewertungsstellen eingerichtet. Am 20. August 1951 trat an deren Stelle die Filmbewertungsstelle Wiesbaden.

Folgende Prädikate werden verliehen:

  • „Besonders wertvoll“
  • „Wertvoll“

Die Bewertung eines Films durch die Filmbewertungsstelle Wiesbaden ist freiwillig, jedoch antrags- und gebührenpflichtig.

Filmprädikate in Österreich

1962 wurde die „Gemeinsame Filmprädikatisierungskommission österreichischer Bundesländer“ (GFPK) gegründet. Diese ist Teil des Fachverbands der Audiovisions- und Filmindustrie und entscheidet, ob in Österreich gezeigte Filme das Prädikat „Besonders wertvoll“, „wertvoll“, „Sehenswert“ oder keines erhalten. Dies ist verbunden mit steuerlichen Ermäßigungen für die solche Filme vorführenden Kinos.

Siehe auch

Weblinks


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