Finderlohn

Finderlohn

Als Finderlohn bezeichnet man eine Belohnung, die jemandem zusteht, der eine Sache gefunden hat und sie dem Eigentümer zurückgibt.

Rechtslage in Deutschland

Finderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971 BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der gefundenen Sache:

  • bis 500 €: 5 % des Wertes,
  • über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Wenn die Sache nur für den Verlierer einen Wert hat, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen festzusetzen.

Bei gefundenen Tieren ist der Finderlohn auf 3 % festgesetzt.

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 € keinen Finderlohn, darüber hinaus nur die Hälfte des normalen Finderlohnes (§ 978 BGB).

Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen der Fundunterschlagung strafbar.

Rechtslage in Österreich

In Österreich wird beim Finderlohn zwischen verlorenen und vergessenen Sachen (z. B. an einer Garderobe) unterschieden [1].

Bei verlorenen Sachen beträgt der Finderlohn:[2]

  • bis 2000 €: 10 vH des Wertes der Sache,
  • über 2000 €: 200 € (10 vH von 2000 €) plus 5 vH des über 2000 € hinausgehenden Wertes.

Bei vergessenen Sachen beträgt der Finderlohn ebenfalls 5 vH des Wertes der Sache. [3]

Bei unschätzbaren Sachen und solchen, deren Wiedererlangung für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung bzw mit Kosten verbunden ist, obwohl sie selbst keinen Handelswert haben (zB Schlüssel, Ausweise) ist der Finderlohn nach billigem Ermessen festzulegen; hierbei ist auf die dem Finder entstandene Mühe und auf den dem Verlustträger durch die Wiedererlangung der gefundenen Sache verschafften Vorteil Bedacht zu nehmen. [4]

  1. § 388Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche ABGB
  2. § 393Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche ABGB
  3. § 393 Abs. 1 ABGB
  4. § 393 Abs. 2 ABGB

Siehe auch

  • Fundrecht (Deutschland)
  • Fundbüro
  • Eigentümer, hat die rechtliche Macht über eine Sache; hier der, der die Sache verloren hat
  • Besitzer, hat die tatsächliche/physische Macht über eine Sache; hier der Finder
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Finderlohn — Finderlohn, s. Fund …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Finderlohn — Finderlohn,der:Fundgeld …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Finderlohn — Fin|der|lohn [ fɪndɐlo:n], der; [e]s: Belohnung, die der Finder, die Finderin eines verlorenen Gegenstandes erhält: den Finderlohn erhalten; einen Finderlohn geben, zahlen. * * * Fịn|der|lohn 〈m. 1u〉 gesetzlich vorgeschriebene Belohnung für jmdn …   Universal-Lexikon

  • Finderlohn — der Finderlohn (Oberstufe) Belohnung, die jmdm. zusteht, der eine Sache gefunden hat und sie dem Eigentümer zurückgibt Beispiel: Dem Finder stehen laut Polizei fünf Prozent Finderlohn zu. Kollokation: Finderlohn erhalten …   Extremes Deutsch

  • Finderlohn — Fịn·der·lohn der; nur Sg; eine Belohnung (meist Geld), die jemand dafür erhält, dass er etwas findet (1), was ein anderer verloren hat …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Finderlohn — dem ehrlichen Finder einer verlorenen Sache auf Verlangen Zug um Zug zu zahlende Belohnung von maximal 5 Prozent (§ 971 BGB). Kein F. beim Fund in Behördenräumen oder öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 978 BGB) …   Lexikon der Economics

  • Finderlohn — Fịn|der|lohn …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fundgegenstände — (lost property; objets trouvés; oggetti ritrovati), ihrem Besitzer abhanden gekommene bewegliche Sachen, die im örtlichen Bereich einer Bahnverwaltung – auf oder längs der Strecke, auf Bahnhöfen, in Gebäuden, in den Betriebsmitteln u.s.w. –… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Helmut Simon (Bergsteiger) — Helmut Simon (* 11. Dezember 1937 in Nürnberg; † 15. Oktober 2004 bei Bad Hofgastein, Österreich) war ein deutscher Hobbyalpinist. Simon entdeckte gemeinsam mit seiner Frau Erika am 19. September 1991 auf dem Niederjochferner im Tiroler Ötztal… …   Deutsch Wikipedia

  • Fundrecht — Das Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Inhaltsverzeichnis 1 Verloren und gefunden 2 Gesetzliches… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”