Fundbüro

Fundbüro
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Fundbüro in Berlin (1973)

Ein Fundbüro ist eine meist kommunale Einrichtung, die für aufgefundene Sachen unbekannter Eigentümer zuständig ist. Manchmal werden bei großen und längerfristigen Veranstaltungen auch lokale Fundbüros durch den Betreiber eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

Fundabgabe

Finder sind nach dem deutschen Fundrecht (§ 967 BGB – Ablieferungspflicht) berechtigt (auf Anordnung der örtlichen Behörde verpflichtet), Funde bei entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung (meist das städtische Ordnungsamt) oder der Polizei abzugegeben. Dort wird dies als Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders festgehalten. Der Finder sollte sich die Abgabe der Fundsache seinerseits durch eine schriftliche Quittung bestätigen lassen und den Inhalt von z.B. Geldbörsen (insbesondere den Betrag des enthaltenen Bargeldes) genau protokollieren lassen. Andernfalls ist es später kaum möglich, die Ablieferung des Gegenstandes und seinen genauen Inhalt zum Zeitpunkt der Übergabe an das Fundbüro nachzuweisen.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde zur freien Verfügung.

Siehe auch

Fund, Finderlohn, Hadrianische Teilung

Weblinks

 Commons: Fundbüros – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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