- Flaggenverbrennung
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Das öffentliche Verbrennen von Flaggen ist in der Regel eine symbolische Handlung, um gegen einen Staat oder dessen Politik im Rahmen einer Demonstration zu protestieren. Die Fahnen werden entweder ohne Vorbereitung angezündet oder medienwirksamer, vorher mit Brandbeschleuniger übergossen.
Beispiele
Bekannte Fälle sind unter anderem die Bewegung gegen den Vietnamkrieg, bei deren Demonstrationen Flaggen der Vereinigten Staaten von Amerika sowohl in den USA selbst als auch in Westeuropa brannten. Die radikale Linke in Westeuropa verwendete diese Protestform regelmäßig bei Protesten gegen die Politik der USA. Verbrannt wurden aber auch Fahnen des eigenen Landes, wenn damit auf den Zusammenhang zwischen der Politik der USA und beispielsweise Deutschlands hingewiesen werden sollte.
Im Zusammenhang mit Demonstrationen in islamischen Staaten zur Unterstützung der Intifada werden regelmäßig Flaggen der USA, Israels und Großbritanniens verbrannt. Während des Karikaturenstreit, wurden auch Flaggen verschiedener europäischer Staaten wie jene Dänemarks und Deutschlands verbrannt.
Juristischer Hintergrund
In Deutschland steht das Verbrennen von Flaggen der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder unter Strafe (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90a StGB). Auch der Versuch ist strafbar.
Das Verbrennen ausländischer Flaggen ist in Deutschland dann erlaubt, wenn es sich nicht um auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen handelt (§ 104 StGB).
In Österreich ist die Flaggenverbrennung nicht ausdrücklich verboten. Es gilt § 248 Strafgesetzbuch (Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole) wonach mit bis zu 6 Monaten Freiheits- oder 360 Tagsätzen Geldstrafe bestraft wird wer:
- auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird,
- in gehässiger Weise,
- eine aus einem öffentlichen Anlaß oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt.Unter anderen Umständen ist zB das Verbrennen einer eigenen Fahne im Rahmen einer Demonstration oä nicht verboten.
§ 317 StGB (Herabwürdigung fremder Symbole) schützt Flaggen fremder Staaten und internationaler Organisationen, sofern die Republik Österreich diplomatische Beziehungen zu diesen unterhält bzw. der jeweiligen Organisation angehört.
In den USA steht der eigentliche Akt des Verbrennens der eigenen Flagge nicht unter Strafe, einige Organisationen wie die Boy Scouts of America oder die Amerikanische Legion verbrennen beschädigte oder verschmutzte Flaggen sogar als rituelle Ehrerbietung. Es kann aber strafrechtlich verfolgt werden, wenn dabei die öffentliche Ordnung gestört oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Bestrebungen, die Verfassung um die Strafbarkeit zu erweitern beschreibt das Flag Desecration Amendment (Flaggenschändungsergänzung).
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