- Flur (Gelände)
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Die Flur ist in ihrer alten Bedeutung ein Synonym für die Landschaft bzw. das Gelände. Die Bezeichnung wurde übertragen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche eines Siedlungs- und Wirtschaftsverbandes. Dort bezeichnen Flure die parzellierte landwirtschaftliche Nutzfläche.[1] Allmenden oder Gemeine Marken befinden sich in Gemeinschafts- oder Genossenschaftsbesitz. Sie werden daher in der Regel nicht den Fluren zugerechnet.[1]
Wortbedeutung
Ursprünglich bezog sich die Bezeichnung auf die gesamte nicht besiedelte Landschaft. Von dieser etymologisch älteren Verwendung leitet sich der Begriff Flurname oder Flurbezeichnung für den Eigennamen eines kleinräumigen Landschaftsteils ab (z. B. Namen einzelner Wiesen und Acker, Namen kleiner Geländefomationen wie Anhöhen und Senken, und des Bewuchses, etwa Wälder), oder der Begriff Flurschaden. In diesem Sinne ist er im Vermessungswesen noch in Gebrauch, oder im rechtlichen Begriff der Freilandstraße.
Später engt sie sich aber auf das Konzept Freiland ein, also nicht bebautes und nicht waldbestandenes, offenes Gelände - wie in der altertümlichen Bezeichnung „in Wald und Flur“ der Naturkunde. Der Begriff bleibt aber immer in der Nähe des Begriffs der Kulturlandschaft. Dann zeigt sich die Flur durch Forste und Raine, Wege und Wasserläufe, und die Bebauungsformen sowie Unland gegliedert.
Dort, wo der Landwirt freier Bauer war, spätestens aber seit Ende des Feudalismus und Großgrundbesitzes geht die Bezeichnung dann auf aerarische Grundstücke – das Flurstück – selbst über: Je nach Form der Parzelle bewirtschafteter Flächen, werden die Flurformen unterschieden: Aus der Kombination der Bewirtschaftsform und Parzellenformen ergeben sich die Bezeichnungen der Flurtypen, wie etwa Blockflur, Streifenflur, Streifengewannflur, Langstreifengewannflur (bei sehr langen Streifen) usw.
Bräuche in Zusammenhang mit Fluren und Flurstücken
Flurumgang ist der Name einer heute mehr rituellen Begehung eines Flurstücks, die von der Kirche im Mittelalter zur Flurprozession für das Gedeihen der Felder umgeformt wurde. Er diente rechtlich zur gegenseitigen nachbarschaftlichen Bestätigung von Flur- und Gemeindegrenzen. Wegmarken und Grundstücksbegrenzungen wurden durch Gedichte, Verse eingeprägt.
Auch der Palmbuschen, in die Mitte des Flurstücks gesetzt, markiert im Katholischen im Frühjahr Segen, wie auch Besitzrecht und die Absichten, wie das Flurstück in der kommenden Saison bebaut wird.
Einzelnachweise
- ↑ a b Martin Born: Geographie der ländlichen Siedlungen, 1977, ISBN 978-3-443-07104-2, S. 34
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