- Forderungsverlust
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Ein Forderungsverlust entsteht dadurch, dass ein vertraglich vereinbartes Entgelt vom Schuldner teilweise oder vollständig nicht beglichen wird. Gründe für ein Nichtbezahlen einer Forderung können die Insolvenz oder schwerwiegende Liquiditätsengpässe des Schuldners sein, aber auch langjährige Rechtsstreitigkeiten über Lieferung und Leistung.
Wird eine Forderung zweifelhaft, also unsicher, ob und in welcher Höhe sie beglichen wird, gilt sie zunächst buchhalterisch als solche auszuweisen. Dies geschieht durch folgende Buchung: Zweifelhafte Forderungen an Forderungen. Zu beachten ist, dass bei dieser Umbuchung die Umsatzsteuer noch nicht korrigiert werden darf. Die Konkursmeldung eines Unternehmens reicht noch nicht aus, um eine Forderung komplett ausbuchen zu dürfen. Der Gläubiger darf Forderungen über das Konto Forderungsverluste ausbuchen, wenn der Verlust feststeht. Im Falle eines Konkurs geschieht dies durch die Konkursquote.
Die Umsatzsteuer ist bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 17 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit Nr. 17.1 Absatz 5 Satz 5 UStAE in voller Höhe zu berichtigen.
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