- Formalität
-
Formalitäten werden zum einen bestimmte Arten von Handlungen genannt. Zum anderen wird der Ausdruck zur Bezeichnung der Eigenschaft (des Charakters) von bestimmten - vor allem - abstrakten Objekten (Phänomenen) verwendet. Ausgedrückt wird in allen Fällen, dass die Form der jeweiligen Handlung oder Sache ausschlaggebend ist (was aber durchaus Gegenstand der kritischen Bewertung durch die jeweils sprechende Person sein kann und häufig ist).
1. „Formalität“ im ersten Sinne enthält seinerseits zwei Bedeutungsaspekte:
a) Zum einen wird als „Formalität“ eine Handlung bezeichnet, die eine (behördliche) Vorschrift erfüllt und die anhand eines nach außen sichtbaren Rahmens (zum Beispiel schriftliche Dokumentation, die der durch die Vorschrift verlangten Form entspricht) die rechtliche Gültigkeit einer Handlung belegt.
b) Des Weiteren wird von „Formalität“ (oder in diesem Fall auch häufig: [bloße] Formsache) gesprochen um eine Handlung zu bezeichnen, die einer (nicht notwendigerweise: behördlichen) Handlungsvorschrift entspricht und damit einen äußeren Schein wahrt, ohne dass notwendigerweise eine Überzeugung oder innere Beteiligung der handelnden Personen dahintersteht oder der „Geist“ (die beabsichtigten Ziele) der Handlungsvorschrift respektiert werden. Eine formale (oder formelle) Handlungsweise erfordert, dass eine allgemeine Handlungsvorschrift befolgt wird, während eine informelle Handlungsweise keine vorher bestimmte Form haben muss.
Beide Bedeutungen schreiben sich also in die Metaphorik von Außen und Innen, Oberfläche und Kern, Erscheinung und Wesen ein, wobei insbesondere im zweiten Fall noch die Metaphorik von oberflächlich = unwichtig und Wesenskern = wichtig hinzutritt[1] und die häufig abwertende Rede von (bloßen) Formalitäten stützt.
2. Davon ist die Rede von der Formalität (in etwa: Formhaftigkeit) bestimmter Objekte zu unterscheiden. Diese Verwendungsweise impliziert, dass gerade die spezifische Form (oder überhaupt eine spezifische Form zu haben) den Charakter des fraglichen Objektes ausmacht (z. B. die Formalität des Rechts, insb. der Gesetze, im Gegensatz zur Informalität von Sitte und Moral). Auch diese Verwendungsweise kann freilich wiederum mit der pejorativen Wertung verbunden sein, dass es gerade den Mangel des fraglichen Objektes ausmache, dass es durch seine Form und nicht durch seinen Inhalt charakterisiert sei.
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Gerhard Plumpe, Ästhetik oder Theorie literarischer Praxis?, in: alternative H. 106, Feb. 1976, 2 - 9 (2).
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: formal – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorie:- Recht (Sonstiges)
Wikimedia Foundation.