Forsthoff-Abendroth-Kontroverse

Forsthoff-Abendroth-Kontroverse

Die Forsthoff-Abendroth-Kontroverse oder auch Forsthoff-Abendroth-Debatte war eine insbesondere Mitte der 1950er Jahren zwischen den Staatsrechtlern Ernst Forsthoff und Wolfgang Abendroth geführte Auseinandersetzung um die Bedeutung des Sozialstaates im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Forsthoff einer der Kommentatoren des deutschen Grundgesetzes von 1949. Forsthoff war vor dem Hintergrund der Begriffe Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit der Auffassung, dass der Sozialstaat kein Instrument der Gerechtigkeit, sondern ein illegitimes Mittel zur Wohlstandsverteilung sei. Der faschistisch geprägte Forsthoff, der sich stets der traditionellen Rechtslehre verpflichtet fühlte, versuchte in seiner Argumentation herzuleiten, dass "Sozialstaat" kein Rechtsbegriff sei und somit keinen Rechtsgrundsatz im Verfassungskontext des Grundgesetzes darstelle.

Der sozialistisch geprägte Abendroth hingegen meinte einen solchen Rechtsgrundsatz zu erkennen, der als notwendig für die Erhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie angesehen werden müsse.

Literatur

  • Ernst Forsthoff: Begriff und Wesen des sozialen Rechtsstaates, in: VVDStRL 12 (1954). ISBN 3-11-006014-0
  • Ernst Forsthoff: Verfassungsprobleme des Sozialstaates, Münster 1954.

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