- Rechtsstaat
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Begründung: Nach der Auslagerung in die einzelnen Länderartikel sieht dieser eher kläglich aus. --Geri, ✉ 04:03, 7. Okt. 2011 (CEST)Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalt an das Recht gebunden ist, wobei – je nach Rechtsstaatsverständnis – umstritten ist, ob mit „Recht“ die Gesetze oder überpositives Recht (Naturrecht) gemeint ist. Damit ist „Rechtsstaat“ ein Begriff dessen Bedeutung umstritten ist, ein Essentially Contested Concept im Sinne von Walter Bryce Gallie.
Entsprechend unklar oder widersprüchlich sind gängige, gegenstandsbezogene Definitionen des Begriffs „Rechtsstaat“. Dies resultiert auch aus der Schwierigkeit, das Verhältnis der Worte „Recht“ und „Gesetz“ im Deutschen und einigen romanischen Sprachen, beispielsweise im Kastilischen derecho und ley und im Italienischen diritto und legge, zu bestimmen. So definiert die Brockhaus Enzyklopädie den Rechtsstaat als „ein[en] Staat, dessen Tätigkeit vom Recht bestimmt und begrenzt wird“[1]. Dabei ist aber unklar, ob mit Recht die gegebenen Gesetze oder ein moralisches Verständnis von Recht gemeint ist.
Inhaltsverzeichnis
Formeller und materieller Rechtsstaat
Die zwei wichtigsten Punkte, die den Rechtsstaatsbegriff in Wissenschaft und Politik umstritten machen, sind:
- ob das Recht des Rechtsstaats die Gesetze sind oder ob es die Gerechtigkeit ist und
- ob ein formelles oder ein „materielles“ (substantialistisches) Rechtsstaatsverständnis vorzuziehen ist.
Gegenbegriffe
Folgende Antonyme zu „Rechtsstaat“ finden Verwendung:
- Gesetzesstaat, in der rechtstheoretischen Diskussion, wenn das materielle Rechtsstaatsverständnis für das allein richtige Verständnis vom Rechtsstaat gehalten wird
- Unrechtsstaat oder Willkürstaat, in rechtspolitischen und rechtsphilosophischen Diskussionen
Siehe auch
- Integrales und summatives Rechtsstaatsverständnis
- Verfassungsstaat
- État légal
- Rule of law
- Menschenrechte
Literatur
- Ernst Forsthoff: Rechtsstaat im Wandel. Verfassungsrechtliche Abhandlungen 1950–1964. 1. Aufl., Kohlhammer: Stuttgart 1964; 2. vom Verf. überarb. u. nach seinem Tode von Klaus Frey hrsg. Aufl., Beck, München 1976.
- Katharina Sobota: Das Prinzip Rechtsstaat: verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte (= Jus publicum; Bd. 22), Mohr Siebeck, Tübingen 1977.
- Philip Kunig: Das Rechtsstaatsprinzip. Überlegungen zu seiner Bedeutung für das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1986, ISBN 3-16-645050-5.
- Olivier Jouanjan: Figures de l’état de droit: Rechtsstaat dans l’histoire intellectuelle et constitutionnelle de l’Allemagne. Presses universitaires, Straßburg 2001, ISBN 2-86820-180-6. (Inhaltsverzeichnis)
- Gabriele Wilde: Das Geschlecht des Rechtsstaats. Herrschaftsstrukturen und Grundrechtspolitik in der deutschen Verfassungstradition (= Politik der Geschlechterverhältnisse Bd. 17, hrsg. von Cornelia Klinger/Eva Kreisky/Andrea Maihofer/Birgit Sauer), Campus, Frankfurt/New York 2001, ISBN 3-593-36871-4. (Inhaltsverzeichnis)
- Eberhard Schmidt-Aßmann: Der Rechtsstaat. In: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hg.), Handbuch des Staatsrechts, Müller, Heidelberg, 1. und unveränd. 2. Aufl. 1987 (ISBN 3-8114-2887-X) und 1995 (ISBN 3-8114-2495-5): Band I: Grundlagen, S. 987–1043 (= § 24 mit 97 Rn); 3. Aufl., 2004: Band II: Verfassungsstaat, S. 541–612 (= § 26 mit 111 Rn), ISBN 3-8114-5071-9.
- Richard Bäumlin; Roman Herzog/Hermann Kunst/Klaus Schlaich/Wilhelm Schneemelcher (Hrsg.): Der deutsche Rechtsstaat. 3 Auflage. Kreuz, Stuttgart 1987, Sp. 2806–2818.
Weblinks
- Richard Bäumlin: Der deutsche Rechtsstaat. In: Evangelisches Staatslexikon. Roman Herzog/Hermann Kunst/Klaus Schlaich/Wilhelm Schneemelcher, abgerufen am 6. Oktober 2011.
Einzelnachweise
- ↑ Brockhaus Enzyklopädie Online s.v. Rechtsstaat
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