- Fraktionswechsel
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Als Fraktionswechsel bezeichnet man die Möglichkeit eines Abgeordneten in einem Parlament, von einer Fraktion in eine andere zu wechseln.
Fraktionswechsel hat es in der Geschichte des Deutschen Bundestages schon viele gegeben. Besonders in den ersten beiden Legislaturperioden schlossen Abgeordnete kleinerer Parteien sich vorwiegend der CDU/CSU an. Die Wechsel erregten aber kaum Aufsehen, geriet die Regierung doch dadurch niemals in Gefahr. Als allerdings Abgeordnete der SPD und der FDP während der sechsten Legislaturperiode zur CDU/CSU übertraten, verlor die sozialliberale Regierung ihre Mehrheit, wodurch vorzeitige Neuwahlen 1972 unumgänglich wurden. Die Fraktionsübertritte lösten leidenschaftliche Diskussionen aus. Es kann darüber diskutiert werden, ob nach der Wahl zum Deutschen Bundestag Fraktionswechsel erlaubt sein sollten oder nicht. Vor allem bei einem Listenkandidat ist dies fragwürdig, da die Wähler nicht dem Kandidaten selbst, sondern einer Partei ihre Stimme gegeben haben. Wechselt ein Abgeordneter, der über eine Parteiliste ins Parlament gekommen ist, die Fraktion, so nimmt er Wählerstimmen mit, die ursprünglich einer anderen Partei gehört haben.
Auch in den Länder- und Kommunalparlamenten kommt es gelegentlich zu Fraktionswechseln.
Kategorie:- Politik (Deutschland)
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