- Frankfurter Tabelle
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Die Frankfurter Tabelle ist eine Liste zur Abschätzung von Reisepreisminderungen aus dem Titel der Gewährleistung bei Pauschalreisen bei berechtigten Reisemängeln.
Die Liste ist weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich. Sie dient nur zur Orientierung.
Ausgearbeitet wurde die Liste von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts. Die Tabelle ist deshalb am Landgericht Frankfurt am Main entstanden, weil es dort eine besonders hohe Zahl an Reisevertragsfällen aufgelaufen ist. Das liegt an der Zuständigkeit dieses Landgerichts als Berufungsgericht für das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe. Das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe wiederum hat deswegen so viel mit Reiserecht zu tun, weil die Thomas Cook AG (mit den Marken Neckermann Reisen und Thomas Cook Reisen) dort ihren Firmensitz hat und sämtliche Klagen gegen diese Veranstalter dort anhängig gemacht werden müssen.
Auf die Werte der Frankfurter Tabelle wird sogar durch die österreichische Rechtsprechung verwiesen. Die Liste stellt demnach zwar keine Rechtsquelle dar, kann aber als brauchbare Orientierungshilfe zur Bewertung von Reisemängeln dienen (OGH 3. November 2005, 6 Ob 251/05p; 10. Oktober 2002, 6 Ob 11/02i).
Eine weitere Orientierungshilfe bei der Bewertung von Reisemängeln ist die ebenfalls nicht verbindliche Kemptener Reisemangeltabelle. Diese Tabelle stellt mehr auf Einzelurteile ab und berücksichtigt Urteile aus dem gesamten Bundesgebiet.
siehe auch
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