- Freilassung
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Unter Freilassung (lat. manumissio) versteht man den juristischen Akt, durch den ein Sklave aus dem Zustand der Sklaverei entlassen wird. Zu unterscheiden sind dabei die vom Sklavenhalter initiierte Freilassung eines Sklaven und die Sonderformen des Selbstkaufes eines Sklaven bzw. des Kaufes eines Sklaven durch dessen (freie) Angehörige.
Inhaltsverzeichnis
Griechische Antike
→ Hauptartikel: Sklaverei im antiken Griechenland: Freilassung
Römische Antike
→ Hauptartikel: Freigelassener
In Rom kamen Freilasssungen durch Willenserklärung des Sklavenhalters (manumissio) oder Selbstkauf sehr häufig vor. Offiziell Freigelassene nahmen die römische Bürgerschaft an und genossen der Form nach fast alle Bürgerrechte; sie durften lediglich keine politischen oder militärischen Ämter ausüben und sich auch nicht mit Personen aus dem Senatorenstand verheiraten. Ihrem ehemaligen Herrn waren sie jedoch weiterhin zur Loyalität und zu bestimmten Diensten verpflichtet. Kinder ehemaliger Sklaven, die nach deren Freilassung geboren wurden, waren römische Vollbürger.
Vereinigte Staaten
In den nordamerikanischen 13 Kolonien, aus denen 1776 die Vereinigten Staaten hervorgegangen sind, waren Freilassungen von Sklaven – als Freilassung durch den Sklavenhalter und als Selbstkauf – nicht die Regel, aber häufig. Viele Sklaven konnten wirtschaftliche Tätigkeiten auf eigene Rechnung ausüben und damit diejenigen Ressourcen anhäufen, die ihnen am Ende einen Selbstkauf ermöglichten. Viele Sklavenhalter ließen ihre afroamerikanischen Sexualpartnerinnen frei – eventuell um sie zu heiraten – oder Kinder, die aus solchen Partnerschaften hervorgingen. Diese Praxis hatte unter anderem zur Folge, dass die freie afroamerikanische Population sich gegenüber der unfreien bald durch eine vergleichsweise helle Hautfarbe auszeichnete.[1]
Freilassungen wurden in den Kolonien jedoch in dem Maße selten, in dem dort Plantagenökonomien entstanden, in denen exportfähige landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Tabak, Zuckerrohr, Indigo, Reis und Baumwolle den Pflanzern vom späten 17. Jahrhundert an hohe Gewinnmöglichkeiten boten. Um ihre Produktionskosten niedrig zu halten, stellten viele Pflanzer die Bewirtschaftung ihrer Plantagen nicht nur auf die Arbeitsleistung von Sklaven um, sondern organisierten deren Arbeit auch nach dem Kolonnensystem, unter dem Sklaven kaum noch Freiraum besaßen, eigene Gärten oder landwirtschaftliche Flächen zu bewirtschaften oder handwerkliche Produkte zu erzeugen, mit denen sie anschließend auf eigene Rechnung Handel treiben konnten. Damit entfiel für die meisten Sklaven auch die Möglichkeit des Selbstkaufs. Mitte des 18. Jahrhunderts betrug der Anteil der freien Afroamerikaner an der schwarzen Gesamtpopulation weniger als 5 Prozent.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b Ira Berlin: Generations of Captivity: A History of African-American Slaves, Cambridge, London: The Belknap Press of Harvard University Press, 2003, ISBN 0-674-01061-2
Kategorien:- Sklaverei
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- Rechtsgeschichte (Vereinigte Staaten)
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