- Freiraumschutz
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Freiraum und Freiraumschutz sind relativ neue landesplanerische Begriffe (nicht landschaftsplanerisch), die erst in den 1970er Jahren im Zusammenhang mit der umweltpolitischen Neuorientierung der Raumordnung auftauchen. Sie beziehen sich auf die überörtliche Verteilung von Raumfunktionen und Nutzungen. Der Begriff Freiraum ist ein Gegenbegriff zum Siedlungsraum. Er bezeichnet die unbebauten und unversiegelten Flächen innerhalb des Siedlungsraums. Freiraumschutz ist ein funktional mehrdeutiger Begriff:
- Freiraumschutz dient dem Naturschutz, dem es darum geht die Funktionsfähigkeit des ökologischen Systems zu sichern.
- Freiraumschutz dient aber auch der naturnahen Raumnutzung, die mit der Grundfunktion des Freiraums überwiegend verträglich ist (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei)
- Freiraumschutz bedeutet weiterhin den Schutz von Freiraum für eine menschenwürdige Stadt. Damit geht der Freiraumschutz, entgegen dem Naturschutz in der Landschaftsplanung, über den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes hinaus, indem er auch die sozialen und kulturellen Bedürfnisse an Freiraum umfasst. Er ist damit also nicht zwangsläufig auf Bereiche beschränkt ist, die durch Vegetation bestimmt sind.
Die Aufgabe des Freiraumschutzes setzt, aufgrund der Mehrdeutigkeit des Begriffes, schon eine Abwägung über die einzelnen Schutzgüter voraus.
Typen des Freiraumschutzes
- quantitativer Freiraumschutz = Erhaltung des Anteils freien Raumes am Gesamtraum
- struktureller Freiraumschutz = Erhaltung von genügend großen und damit funktionsfähigen Freiraumanteilen (keine Zerschneidung und Zerstückelung)
- qualitativer Freiraumschutz = Verbesserung und Entwicklung von Freiraumfunktionen
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