- Freisitz
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Ein Freisitz ist eine räumliche oder bauliche Vorrichtung für einen temporären, meist aber längerfristigen (in der Regel sitzenden) Aufenthalt an der frischen Luft. Im Wohnungsbau zählt er als Außenwohnfläche zur (auch qualitativen) Wohnraumerweiterung.[1]
Zu den Freisitzen zählen:
- Balkone
- Söller oder Altane
- Loggien
- Terrassen (ohne Überdachung)
- Mit Überdachung wird die Terrasse zu einer Veranda
- Ein erhöhter, terrassenartiger Vorbau vor dem Hauseingang ist ein Beischlag
- Auch Laubengänge können zu den Freisitzen gehören. Konstruktiv mit den Balkonen verwandt, handelt es sich bei Laubengängen um langgestreckte Gänge, die sich vor der Fassade befinden (aber auch hinter der Fassade liegen können) und die der Erschließung von Räumen oder Wohnungen dienen. Sie werden häufig nur zu Kurzaufenthalten genutzt.
Die wichtigsten Beurteilungsgrößen für die Nutzbarkeit und die Qualität eines Freisitzes sind:
- Ausreichende Besonnung (aber auch Sonnenschutz)
- Schutz vor Wind, Lärm, Luftverschmutzung
- Sichtschutz gegenüber der Nachbarschaft
- Ausreichende Größe
- Lage und Wohnumfeld
- Ausblickmöglichkeiten
- Kommunikationsmöglichkeiten
Einzelnachweise
- ↑ Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.(Hrsg.): Mitteilungsblatt Nr. 225: "Freisitze", Kiel 2003
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