- Freistaat der drei Bünde
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Die Drei Bünde waren ein Freistaat im Gebiet des heutigen Kantons Graubünden (Schweiz), der im 14. und 15. Jahrhundert entstand und bis zum Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft 1798 existierte.
Die drei Teilstaaten waren: der Gotteshausbund, der Obere oder Graue Bund und der Zehngerichtebund.
Inhaltsverzeichnis
Gotteshausbund
Er wurde am 29. Januar 1367 in Chur mit dem Ziel geschlossen, eine schleichende Übernahme des Bistums Chur durch das Haus Habsburg zu verhindern. Damit reagierten die bischöflichen Untertanen, die sog. Gotteshausleute, auf den Versuch von Bischof Peter Jelito, alle seine Besitzungen gegen eine Rente an Habsburg zu übertragen. Unterzeichnet wurde die Urkunde von Abgesandten des Domkapitels, der bischöflichen Ministerialen, der Stadt Chur und der bischöflichen Gerichte Domleschg, Schams, Oberhalbstein, Oberengadin, Unterengadin und Bergell. Später schlossen sich weitere Gerichte an, beispielsweise 1408 das Puschlav und um 1450 die Vier Dörfer. Unterengadin, Münstertal und oberer Vinschgau waren lange zwischen der Grafschaft Tirol und dem Bistum Chur umstritten. Während die ersten beiden die Herrschaft der Habsburger als Grafen von Tirol abschütteln konnten, schied 1618 das Gericht Untercalven als letzter Teil des Vinschgaus aus dem Gotteshausbund aus. Hauptort des Gotteshausbundes war die Stadt Chur.
Der Gotteshausbund bestand schliesslich aus elf Hochgerichten:
- Chur
- Bergell: Gerichte Ober- und Unterporta
- Calven: Gerichte Ober- (Münstertal) und Untercalven (Obervinschgau)
- Domleschg: Gerichte Ortenstein (seit 1788 geteilt: Ortenstein im Boden und im Berg) und Fürstenau
- Greifenstein: Gerichte Bergün und Obervaz
- Oberengadin: (seit 1438 geteilt) Gerichte Sur und Suot Funtauna Merla
- Oberhalbstein: Gerichte Oberhalbstein und Tiefencastel
- Puschlav (Poschiavo)
- Remüs-Stalla-Avers: Gerichte Remüs und Stalla (Bivio)-Avers
- Unterengadin: Gerichte Ober- und Untertasna
- Vier Dörfer
Oberer oder Grauer Bund
Er entstand als Reaktion auf zahlreiche Fehden und Kleinkriege zwischen den Adelsgeschlechtern Belmont, Sax-Misox, Rhäzüns, Vaz, Werdenberg, dem Kloster Disentis und dem Bischof von Chur. 1424 wurden seit 1395 bestehende Bündnisse zwischen einzelnen Adligen und deren Untertanen in Trun als Oberer oder Grauer Bund auf ewige Zeiten verlängert. Den Bund beschworen in Trun am 16. März 1424: der Abt und das Gericht Disentis, der Freiherr von Rhäzüns für sich, seine Herrschaft Rhäzüns und die Gemeinden Safien, Tenna und Obersaxen, der Graf von Sax-Misox für sich und die Gerichte Ilanz, Gruob, Lugnez, Vals, Castrisch und Flims, der Graf von Werdenberg-Heiligenberg mit allen seinen Untertanen sowie die Gerichte Trins und Tamins, die Freien ob dem Flimserwald sowie die Gemeinden Rheinwald und Schams. Noch vor 1440 traten die Herrschaften Löwenberg, Thusis, Tschappina und Heinzenberg bei, denen der Graf von Werdenberg-Sargans ursprünglich den Beitritt untersagt hatte. 1441 schloss sich das Kloster Cazis an, 1480 die Nachbarschaften Mesocco und Soazza im Misox und 1496 als Letzter der Graf von Misox, Gian Giacomo Trivulzio, mit den Gerichten Misox und Calanca. Hauptort des Grauen Bundes war die Stadt Ilanz.
Der Obere Bund bestand schliesslich aus acht Hochgerichten:
- Disentis
- Lugnez: Gerichte Lugnez und Vals
- Gruob: Gerichte Gruob, Schleuis und Tenna
- Waltensburg: Gerichte Waltensburg, Laax und Obersaxen
- Rhäzüns: Gerichte Rhäzuns, Hohentrins und Flims
- Schams-Rheinwald: Gerichte Rheinwald und Schams
- Thusis: Gerichte Thusis, Heinzenberg, Tschappina und Safien
- Misox: Gerichte Misox, Roveredo und Calanca
Zehngerichtebund
Nach dem Aussterben der Grafen von Toggenburg schlossen deren Untertanen im heutigen Graubünden am 8. Juni 1436 einen Bund, der gegenseitige Hilfe und ewige Ungetrenntheit der Teilnehmer vorsah. Beteiligt waren die Zehn Gerichte Belfort, Davos, Klosters, Castels, Schiers, Schanfigg (St. Peter), Langwies, Strassberg (Churwalden), Maienfeld (Stadt und Schloss) und Neu-Aspermont (Hohe Gerichtsbarkeit über Jenins und Malans). Hauptort des Bundes war der Flecken Davos. Auch dieses Bündnis richtete sich hauptsächlich gegen die Expansion Habsburgs nach Graubünden.
Der Zehngerichtebund bestand aus sieben Hochgerichten:
- Davos
- Klosters: Gerichte Klosters-Inner- und Ausserschnitz
- Castels: (seit 1622 geteilt) Gerichte Luzein und Jenaz
- Schiers-Seewis: (seit 1679 geteilt) Gerichte Schiers und Seewis
- Maienfeld: Gerichte Maienfeld und Malans
- Belfort: Gerichte Churwalden und (seit 1613 geteilt) Inner- sowie Ausserbelfort
- Schanfigg: Gerichte St. Peter (Ausserschanfigg) und Langwies
Weitere Gebiete und Untertanenlande
Nicht zu den Drei Bünden gehörten die Freiherrschaften Haldenstein und Tarasp. Landesherren über die Herrschaft Rhäzüns waren seit 1497 die Habsburger, das Gericht Rhäzüns verblieb jedoch im Grauen Bund.
Seit 1497/98 waren die Drei Bünde als Zugewandte Orte mit der Eidgenossenschaft verbunden. In den Mailänderkriegen gelang 1512 die Eroberung von Worms (Bormio), Veltlin (Valtellina) und Cleven (Chiavenna) als gemeinsame Untertanengebiete. Diese Talschaften gingen 1797 wieder verloren und gehören heute zu Italien. Einen Spezialfall bildete die Bündner Herrschaft, die 1509 von den Drei Bünden als weitere gemeinsame Herrschaft erworben wurde. Die Mitgliedschaft der Gerichte Maienfeld und Neu-Aspermont im Zehngerichtebund blieb dabei bestehen, so dass die Einwohner gleichzeitig Untertanen und Herren über sich selbst waren.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte des Kantons Graubünden
Die drei, in den Jahren 1367, 1424 und 1436 geschlossenen Bünde arbeiteten zunächst informell zusammen, so etwa 1450 in der Schamserfehde. Seit 1461 sind gemeinsame Tagungen von Boten aller drei Bünde belegt. Der engere Zusammenschluss soll 1471 in Vazerol, einem Weiler auf dem Gemeindegebiet von Brienz/Brinzauls, stattgefunden haben; ein expliziter urkundlicher Nachweis hierüber fehlt aber. Nach der 1499 erfolgten faktischen Trennung des Rätischen Freistaates vom Heiligen Römischen Reich, entwickelte er sich im 16. Jahrhundert zu einem politischen Gebilde, das im frühneuzeitlichen Europa einzigartig war. Im frühen 17. Jahrhundert war er der einzige Territorialstaat in Europa, der den Kommunalismus zum einzigen Rechtfertigungsprinzip machte. Die Bünder Gemeinden gründeten, regierten und verteidigten ihren Freistaat aufgrund des Prinzips der Kommune als Nutzungsgenossenschaft. Mit dem Bundesbrief vom 23. September 1524 wurde die bis zur Auflösung des Freistaats gültige Verfassung geschaffen. Höchste Gewalt im Staat war der Bundestag, der sich aus insgesamt 63 Abgeordneten der Gerichtsgemeinden zusammensetzte. Die Bundestage fanden abwechselnd in Ilanz, Chur und Davos statt. Nach heutigen Massstäben sind die Drei Bünde eher als Staatenbund denn als Bundesstaat anzusehen: Der Gesamtstaat als solcher verfügte über wenige Kompetenzen, und praktisch alle staatlichen Angelegenheiten wurden «per Referendum» von den Gerichtsgemeinden entschieden.
Literatur
- Friedrich Pieth: Bündnergeschichte. 2. Auflage. Schuler, Chur, 1982. ISBN 3-85894-002-X
- Randolph C. Head. Demokratie im frühneuzeitlichen Graubünden. Gesellschaftsordnung und politische Sprache in einem alpinen Staatswesen, 1470-1620. Zürich 2001. ISBN 3-0340-0529-6
Weblinks
- Artikel Drei Bünde im Historischen Lexikon der Schweiz
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