Drei Bünde

Drei Bünde
Historische Karte zu den Drei Bünden

Die Drei Bünde waren ein Freistaat im Gebiet des heutigen Kantons Graubünden (Schweiz), der im 14. und 15. Jahrhundert entstand und bis zum Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft 1798 existierte.

Die drei Teilstaaten waren: der Gotteshausbund, der Obere oder Graue Bund und der Zehngerichtebund.

Inhaltsverzeichnis

Gotteshausbund

Wappen Gotteshausbund

Der Gotteshausbund wurde am 29. Januar 1367 in Chur mit dem Ziel geschlossen, eine schleichende Übernahme des Bistums Chur durch das Haus Habsburg zu verhindern. Damit reagierten die bischöflichen Untertanen, die sog. Gotteshausleute, auf den Versuch von Bischof Peter Jelito, alle seine Besitzungen gegen eine Rente an Habsburg zu übertragen. Unterzeichnet wurde die Urkunde von Abgesandten des Domkapitels, der bischöflichen Ministerialen, der Stadt Chur und der bischöflichen Gerichte Domleschg, Schams, Oberhalbstein, Oberengadin, Unterengadin und Bergell. Später schlossen sich weitere Gerichte an, beispielsweise 1408 das Puschlav und um 1450 die Vier Dörfer. Unterengadin, Münstertal und oberer Vinschgau waren lange zwischen der Grafschaft Tirol und dem Bistum Chur umstritten. Während die ersten beiden die Herrschaft der Habsburger als Grafen von Tirol abschütteln konnten, schied 1618 das Gericht Untercalven als letzter Teil des Vinschgaus aus dem Gotteshausbund aus. Hauptort des Gotteshausbundes war die Stadt Chur.

Der Gotteshausbund bestand aus elf Hochgerichten:

Oberer oder Grauer Bund

Gründung des Grauen Bundes. In der Mitte Abt Peter von Pontaningen, links Freiherr Hans Brun von Rhäzüns, rechts Graf Hans von Sax-Misox

Der Obere Bund, auch Grauer Bund (rätoromanisch Ligia / Lia Grischa, seltener La Grischa) genannt, entstand als Reaktion auf zahlreiche Fehden und Kleinkriege zwischen den Adelsgeschlechtern Belmont, Sax-Misox, Rhäzüns, Vaz, Werdenberg, dem Kloster Disentis und dem Bischof von Chur. 1424 wurden seit 1395 bestehende Bündnisse zwischen einzelnen Adligen und deren Untertanen in Trun als Oberer oder Grauer Bund auf ewige Zeiten verlängert. Das höchste Amt des Bundes war dasjenige des Landrichters, der jeweils alle zwei Jahre neu gewählt wurde [1]. Die Wappen der 72 Landrichter des Grauen Bundes sind im Landrichtersaal des Cuort Ligia Grischa festgehalten.

Den Bund beschworen in Trun am 16. März 1424 unter dem Ahorn von Trun der Abt und das Gericht Disentis, der Freiherr Hans Brun von Rhäzüns für sich, seine Herrschaft Rhäzüns und die Gemeinden Safien, Tenna und Obersaxen, Hans von Sax-Misox für sich und die Gerichte Ilanz, Gruob, Lugnez, Vals, Castrisch und Flims, der Graf von Werdenberg-Heiligenberg mit allen seinen Untertanen sowie die Gerichte Trins und Tamins, die Freien von Laax sowie die Gemeinden im Rheinwald und im Schams. Noch vor 1440 traten die Herrschaften Löwenberg, Thusis, Tschappina und Heinzenberg bei, denen der Graf von Werdenberg-Sargans ursprünglich den Beitritt untersagt hatte. 1441 schloss sich das Kloster Cazis an, 1480 die Nachbarschaften Mesocco und Soazza im Misox und 1496 als Letzter der Graf von Misox, Gian Giacomo Trivulzio, mit den Gerichten Misox und Calanca. Hauptort des Grauen Bundes war Ilanz. 1778 wurde der Bund letztmals erneuert, 1798 ging er als Teil des alten Freistaats der Drei Bünde unter.

Der Obere Bund bestand aus acht Hochgerichten:

  • Disentis
  • Lugnez: Gerichte Lugnez und Vals
  • Gruob: Gerichte Gruob, Schleuis und Tenna
  • Waltensburg: Gerichte Waltensburg, Laax und Obersaxen
  • Rhäzüns: Gerichte Rhäzuns, Hohentrins und Flims
  • Schams-Rheinwald: Gerichte Rheinwald und Schams
  • Thusis: Gerichte Thusis, Heinzenberg, Tschappina und Safien
  • Misox: Gerichte Misox, Roveredo und Calanca

Zehngerichtebund

Wappen Zehngerichte-
Bund, Var. 1
Wappen Zehngerichte-
Bund, Var. 2

Nach dem Aussterben der Grafen von Toggenburg schlossen deren Untertanen im heutigen Graubünden am 8. Juni 1436 einen Bund, der gegenseitige Hilfe und ewige Ungetrenntheit der Teilnehmer vorsah. Beteiligt waren die Zehn Gerichte Belfort, Davos, Klosters, Castels, Schiers, Schanfigg (St. Peter), Langwies, Strassberg (Churwalden), Maienfeld (Stadt und Schloss) und Neu-Aspermont (Hohe Gerichtsbarkeit über Jenins und Malans). Hauptort des Bundes war der Flecken Davos. Auch dieses Bündnis richtete sich hauptsächlich gegen die Expansion Habsburgs nach Graubünden.

Der Zehngerichtebund bestand aus sieben Hochgerichten:

  • Davos-Arosa
  • Klosters: Gerichte Klosters-Inner- und Ausserschnitz
  • Castels: (seit 1622 geteilt) Gerichte Luzein und Jenaz
  • Schiers-Seewis: (seit 1679 geteilt) Gerichte Schiers und Seewis
  • Maienfeld: Gerichte Maienfeld und Malans
  • Belfort: Gerichte Churwalden und (seit 1613 geteilt) Inner- sowie Ausserbelfort
  • Schanfigg: Gerichte St. Peter (Ausserschanfigg) und Langwies
Dreibündenstein von 1915 - Gotteshausbund Seite

Dreibündenstein

Auf dem 2160 m hohen Dreibündenstein, im Alpgebiet der Gemeinden Domat/Ems, Scheid und Malix, liegt der gemeinsame Grenzpunkt der drei rätischen Bünde. Der Grenzstein von 1722 steht heute im Rätischen Museum in Chur. 1915 wurde er von der Sektion Rätia des Schweizer Alpen-Club durch einen zwei Meter hohen Obelisken ersetzt.

Weitere Gebiete und Untertanenlande

Nicht zu den Drei Bünden gehörten die Freiherrschaften Haldenstein und Tarasp. Landesherren über die Herrschaft Rhäzüns waren seit 1497 die Habsburger, das Gericht Rhäzüns verblieb jedoch im Grauen Bund.

Seit 1497/98 waren die Drei Bünde als Zugewandte Orte mit der Eidgenossenschaft verbunden. In den Mailänderkriegen gelang 1512 die Eroberung von Worms (Bormio), Veltlin (Valtellina) und der Grafschaft Cleven (Chiavenna: Val San Giacomo und Valchiavenna) als gemeinsame Untertanengebiete. Diese Talschaften gingen 1797 wieder verloren und gehören heute zu Italien. Einen Spezialfall bildete die Bündner Herrschaft, die 1509 von den Drei Bünden als weitere gemeinsame Herrschaft erworben wurde. Die Mitgliedschaft der Gerichte Maienfeld und Neu-Aspermont im Zehngerichtebund blieb dabei bestehen, so dass die Einwohner gleichzeitig Untertanen und Herren über sich selbst waren.

Geschichte

Einteilung der Drei Bünde in Hochgerichte

Hauptartikel: Geschichte des Kantons Graubünden

Karte der Drei Bünde von Fortunat Sprecher

Die drei in den Jahren 1367, 1424 und 1436 geschlossenen Bünde arbeiteten zunächst informell zusammen, so etwa 1450 in der Schamserfehde. Seit 1461 sind gemeinsame Tagungen von Boten aller drei Bünde belegt. Der engere Zusammenschluss soll 1471 in Vazerol, einem Weiler auf dem Gemeindegebiet von Brienz/Brinzauls, stattgefunden haben; ein expliziter urkundlicher Nachweis hierüber fehlt aber. Nach der 1499 erfolgten faktischen Trennung des Rätischen Freistaates vom Heiligen Römischen Reich, entwickelte er sich im 16. Jahrhundert zu einem politischen Gebilde, das im frühneuzeitlichen Europa einzigartig war. Im frühen 17. Jahrhundert war er der einzige Territorialstaat in Europa, der den Kommunalismus zum einzigen Rechtfertigungsprinzip machte. Die Bünder Gemeinden gründeten, regierten und verteidigten ihren Freistaat aufgrund des Prinzips der Kommune als Nutzungsgenossenschaft [2]. .

Mit dem Bundesbrief vom 23. September 1524 wurde die bis zur Auflösung des Freistaats gültige Verfassung geschaffen. Höchste Gewalt im Staat war der Bundstag, der sich aus 66 Abgeordneten der Gerichtsgemeinden zusammensetzte. Die Bundstage fanden abwechselnd in Ilanz, Chur und Davos statt. Nach heutigen Massstäben sind die Drei Bünde eher als Staatenbund denn als Bundesstaat anzusehen: Der Gesamtstaat als solcher verfügte über wenige Kompetenzen, und praktisch alle staatlichen Angelegenheiten wurden «per Referendum» von den Gerichtsgemeinden entschieden.

Gedenkstelle in Vazerol
Erinnerungstafel

Literatur

  • Friedrich Pieth: Bündnergeschichte. 2., unveränderte Auflage. Schuler, Chur, 1982 (Erstausgabe 1945). ISBN 3-85894-002-X.
  • Randolph C. Head; Verein für Bündner Kulturforschung (Hrsg.): Demokratie im frühneuzeitlichen Graubünden. Gesellschaftsordnung und politische Sprache in einem alpinen Staatswesen, 1470–1620. Chronos, Zürich 2001. ISBN 3-0340-0529-6.

Weblinks

 Commons: Drei Bünde – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. HLS
  2. Randolph C. Head; Verein für Bündner Kulturforschung (Hrsg.): Demokratie im frühneuzeitlichen Graubünden

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