Freizeichnungsklausel

Freizeichnungsklausel

Die Freizeichnungsklausel ist im Vertragsrecht der Oberbegriff für alle Vertragsbestimmungen, durch die die Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen, Gewährleistungsrechte oder sonstige Pflichtverletzungen ausgeschlossen wird. In Individualverträgen kann lediglich die Haftung für Vorsatz nicht ausgeschlossen werden vgl.§ 276 Abs. 3 BGB. Weitere Grenzen werden durch die Vorschriften in den §§ 305–310 BGB für Formularverträge gezogen.

Im Handelsrecht werden die Freizeichnungsklauseln in der Form von Handelsklauseln vereinbart (z.B. Selbstbelieferung, Wie besichtigt, Lieferungsmöglichkeit vorbehalten).

Die Freizeichnungsklausel ist eine vertragliche Klausel, die eine sonst kraft Gesetzes bestehende Bindung ausschließt.

Bei der Verwendung von Freizeichnungsklauseln sind jedoch gesetzliche Schranken aufgestellt. Vgl. hierzu:

§ 276 Abs. 3 sowie § 309 Nr. 7 b BGB

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  • Freizeichnungsklausel — Frei|zeich|nungs|klau|sel 〈f. 21〉 Vertragsklausel zur Ausschließung od. Einschränkung der Haftung * * * Freizeichnungsklausel,   der vertragliche Ausschluss von Haftungsfolgen, die an sich im Gesetz angeordnet sind. Von Freizeichnungsklauseln… …   Universal-Lexikon

  • Freizeichnungsklausel — 1. Bürgerliches Recht: Begriff mit verschiedenen Bedeutungen: a) Klauseln, durch die Bindung an ein Vertragsangebot ausgeschlossen wird (ohne Obligo, freibleibend). b) Klauseln, durch die auch in ⇡ Allgemeinen Geschäftsbedingungen die einem Teil… …   Lexikon der Economics

  • freibleibend — ⇡ Freizeichnungsklausel …   Lexikon der Economics

  • ohne Obligo — ⇡ Freizeichnungsklausel …   Lexikon der Economics

  • Angebotspreis — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Freibleibendes Angebot — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Offerte — 1. Begriff: Vertragsangebot, Angebot, Antrag; rechtlich bindend für den Anbieter, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt wird, etwa durch die Klausel freibleibend (⇡ Freizeichnungsklausel) u.Ä. Vgl. auch ⇡ Vertrag. Im kaufmännischen… …   Lexikon der Economics

  • Angebot (Betriebswirtschaftslehre) — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Klausel — Bestimmung; Regelung * * * Klau|sel [ klaʊzl̩], die; , n: einschränkende [zusätzliche] Vereinbarung in einem Vertrag: eine Klausel in den Vertrag einbauen. Syn.: ↑ Auflage, ↑ Bedingung, ↑ Vorbehalt. * * * Klau|sel 〈f …   Universal-Lexikon

  • Vertrag — Kontrakt; Abkommen; Pakt; Übereinkommen * * * Ver|trag [fɛɐ̯ tra:k], der; [e]s, Verträge [fɛɐ̯ trɛ:gə]: [schriftliche] rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt… …   Universal-Lexikon

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