- Fremdenrecht
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Als Fremdenrecht bezeichnet man das Recht eines Landes, das nur auf Staatsbürger eines anderen Staates Anwendung findet. Das Fremdenrecht benachteiligt diese dabei meist, aber nicht immer, gegenüber Inländern.
Neben dem Ausländerrecht, das den Status von Ausländern, die sich im Staatsgebiet aufhalten, regelt, finden sich fremdenrechtliche Vorschriften nur noch vereinzelt in anderen Rechtsgebieten:
- Im Recht des Geistigen Eigentums gewähren Reziprozitätsklauseln Rechte Ausländern oft nur, wenn deren Staaten ähnlichen Schutz gewährleisten.
- In Internationalen Verträgen oder im Europarecht führt ein Meistbegünstigungsprinzip gelegentlich zur Bevorzugung von Ausländern (Inländerdiskriminierung).
- Im Internationalen Privatrecht hängt das anwendbare Recht, insbesondere im Familienrecht, oft von der Staatsbürgerschaft ab.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Einwanderungsrecht
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