Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht, kurz IPR, ist der Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben.

Geschichte

Geschichte des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts

Rechtslage in einzelnen Länder

Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe:

Literatur

Einführungen

  • Horatia Muir Watt: Private international law. In: Jan M. Smits (Hrsg.): Elgar Encyclopedia of Comparative Law. Edward Elgar, Cheltenham/Northampton, M.A. 2006, ISBN 978-1845420130, S. 566–577.
  • Mathias Reimann: Comparative Law and Private International Law. In: Mathias Reimann und Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Oxford Handbook of Comparative Law. Oxford University Press, Oxford 2008, ISBN 978-0199535453, S. 1363–1396.

Umfassende Darstellungen

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Internationales Recht — Internationales Recht, in der neuern Zeit Bezeichnung für die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze über das gegenseitige Verhalten und Verhältnis der verschiedenen Staaten der zivilisierten Welt sowie ihrer Rechtsordnungen, bez. Gesetzgebungen; den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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