- Fremdkapitalzinsen
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Fremdkapitalzinsen sind Zinsen, die für die Nutzung von Fremdkapital (z. B. Darlehen) aufgebracht werden müssen. Sie stellen den Teil der Kapitalkosten dar, der auf das Fremdkapital entfällt.
Vorzufinden sind sie im Jahresabschluss in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in einer eigenen Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“.
In der Betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung – genauer Kostenartenrechnung – zählen die Fremdkapitalzinsen (FKZ) zu der Gruppe der neutralen Aufwendungen, d. h. sie stellen zunächst keine ansatzfähigen Kosten dar. Im Rahmen der verrechneten kalkulatorischen Kosten fließt jedoch ein kalkulierter Zins in die Kostenrechnung ein.
Steuerliche Behandlung
Fremdkapitalzinsen sind in Deutschland (und Österreich) seitens der Unternehmen grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Sofern der Kreditgeber Anteilseigner oder ein verbundenes Unternehmen ist, gelten besondere Bestimmungen.
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