- Fremdwährungsschuld
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Eine Valutaschuld ist eine Fremdwährungsschuld (siehe Valuta), das heißt es ist eine Geldschuld, die in einer ausländischen Währung ausgedrückt ist.
Die Valutaschuld bedurfte zu ihrer Entstehung in Deutschland früher in bestimmten Fällen der Genehmigung nach dem Währungsgesetz.
Echte Valutaschuld
Eine echte Valutaschuld (oder effektive Valutaschuld) liegt vor, wenn nur in der ausländischen Währung erfüllt werden darf. § 244 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der es erlaubt in Euro zu bezahlen, wenn die Zahlung in der fremden Währung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist somit auf die echte Valutaschuld nicht anwendbar. Formulierungen wie "effektiv" (von Effekten: Wertpapiere) oder "zahlbar in" lassen auf eine echte Valutaschuld schließen.
Unechte Valutaschuld
Eine unechte Valutaschuld ist gegeben, wenn die Geldschuld auf eine ausländische Währung lautet, ohne dass es dem Gläubiger auf die Zahlung in dieser Währung ankommt. Der Inhalt der Schuld ist also nicht die Zahlung in gerade der bestimmten Währung. In diesem Falle bestimmt § 244 BGB, dass eine im Inland zahlbare Schuld auch in Euro beglichen werden kann.
Siehe auch: Geldwertschuld, Geldsummenschuld, Fremdwährungskredit
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