- Friede von Nöteborg
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Im Vertrag von Nöteborg (irrtümlich auch "Vertrag von Schlüsselburg"; finnisch Pähkinäsaaren rauha, schwedisch Nöteborgstraktaten) wurde am 12. August 1323 erstmals der Grenzverlauf zwischen Schweden und Nowgorod festgeschrieben und so die Landschaft Karelien zwischen diesen beiden Reichen geteilt.
Der Vertrag kam durch die Vermittlung deutscher Kaufleute zustande. Prinz Juri von Nowgorod verzichtete darin auf einige seiner karelischen Besitzungen. Beide Mächte erklärten darin die Absicht, keine Festungen entlang der neuen Grenze zu errichten, und Schweden verpflichtete sich zur Neutralität im Konflikt zwischen Nowgorod und Narva.
Die Grenze verlief nach dem Vertrag östlich und nördlich der Stadt Viborg auf der Karelischen Landenge; der Grenzverlauf durch die Landschaft Savo zum Bottnischen Meerbusen wurde nur ungefähr definiert, da er ohnehin ein fast unerschlossenes Gebiet durchlief.
Bereits 1348 verletzten die Schweden den Vertrag, als sie ins Nowgoroder Gebiet eindrangen und die Festung Oreschek (Nöteborg) einnahmen.
Im Frieden von Teusina (Täyssinä) wurde 1595 die Grenze zwischen den Reichen weiter gen Osten verschoben. Sie verlief nun östlich von Savonlinna und Kainuu.
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