- Frontbewährung
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Frontbewährung bezeichnet einen besonderen militärischen Einsatz während eines Krieges oder bei bewaffneten Auseinandersetzungen, zumeist in vorderster Linie.
Dem Einsatz an der Front mussten sich unterziehen
- Offiziersanwärter
- Soldaten aller Dienstränge, wenn sie von einem Militärgericht verurteilt oder einem dazu befugten Kommandeur wegen eines Vergehens bestraft worden waren und ihnen zur Wiederherstellung ihrer „soldatischen Ehre“ Frontbewährung eingeräumt wurde.
In der deutschen Wehrmacht absolvierten während des Zweiten Weltkrieges die Offiziersanwärter nach Lehrgängen in den Garnisonen ihre Frontbewährung - i.d.R. drei Monate - bei ihren angestammten Truppenteilen. Die zur Frontbewährung verurteilten Soldaten wurden besonderen Einheiten, den Bewährungsbataillonen, zugewiesen, wo sie durch besonderen Einsatz ihre so genannte „soldatische Ehre“ zurückerlangen konnten.
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- Militär im Nationalsozialismus
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