- Frostschürze
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Eine Frostschürze kommt bei Flachgründungen von nicht unterkellerten Bauwerken zum Einsatz. Die Bodenplatte wird ringsum mit dieser Schürze versehen um zu verhindern, dass Oberflächenwasser unter das Bauwerk läuft und im Winter zu Frostschäden führt.
Eine nicht freispannende Frostschürze sollte bis mindestens 80 cm unterhalb der Geländeoberkante reichen und wird in der Regel wie die Bodenplatte aus Stahlbeton hergestellt.
Bei Passivhäusern ohne Kellergeschoss kann die Frostschürze durch eine Schotterpackung ersetzt werden, damit die Bodenplatte allseitig mit einer Wärmedämmung eingepackt werden kann. Die Unterkante der Schotterschicht reicht auch min. 80 cm unter die Oberkante des Geländes. In der Regel wird diese Schotterschicht durch eine Ringdrainage "trocken" gehalten. Die Drainage verhindert, dass die Schotterschicht sich mit Wasser voll saugt und bei Frost dann auffriert. Mit Zustimmung eines Geologen kann auf die Drainage verzichtet werden. Das Erdreich muss dann entsprechend wasserdurchlässig sein.
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